Winterreifen

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Ginger
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Winterreifen

#1 Beitrag von Ginger » Do Nov 25, 2010 21:45

In der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird festgelegt, dass "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" ein Kraftfahrzeug nur mit Winter- oder Allwetterreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein darf. Die Regelung gilt auch für Motorräder.

Vieleicht dürfen wir im Winter bei trockenen Straßen und schönem Wetter bald nicht mehr fahren. Oder gibt es M+S Enduroreifen für unsere Motorräder (falls man mal in ein Schneematschgebiet kommt)?
Gruss Ginger

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Volker
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Re: Winterreifen

#2 Beitrag von Volker » Do Nov 25, 2010 22:14

Also meine GS500 fährt das ganze Jahr auf allen 3 Rädern Winterreifen :gr: :gr: :gr:
"bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" willst Du auch nicht auf 2 Rädern unterwegs sein ;-)


Gruß

Volker
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Re: Winterreifen

#3 Beitrag von Eulenspiegel » Do Nov 25, 2010 22:33

In dem Moment, wenn's glatt ist, fahre ich nicht mehr. Ist mir also wurscht in Bezug auf meine Töffs. Und auf trockener Strasse darf ich wieder... :gr:
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Re: Winterreifen

#4 Beitrag von gsxfan » Do Nov 25, 2010 22:34

Nee, also selbst mit einer Enduro macht das auf schneebedeckten Straßen keinen Spaß mehr, von Reif und anderen Ekligkeiten mal ganz zu schweigen. ;)

Meines Wissens gibt es nur zwei Motorradreifen mit M+S Kennung, das ist der Conti TKC80 und einer von Heidenau. Aber k.A. ob die auch in den Größen für die G erhältlich sind.
cu Uwe
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Re: Winterreifen

#5 Beitrag von Rolf » Do Nov 25, 2010 22:53

gsxfan hat geschrieben:Nee, also selbst mit einer Enduro macht das auf schneebedeckten Straßen keinen Spaß mehr
Da gibt's bestimmt welche die anders denken. Richtig schön Schnee und ab.
Ich denke mal, die melden sich.

Gruss - Rolf
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Re: Winterreifen

#6 Beitrag von Borchi » Fr Nov 26, 2010 17:24

Also ich finde Schnee ja eher kacke aber mit dem Dreirad ala Fatima über schneebedeckte Strassen fräsen......das hatte doch watt.
Gruß
Jürgen
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Re: Winterreifen

#7 Beitrag von frathu » Sa Nov 27, 2010 14:32

[smilie=sign3_peinlich.gif] Dachte das ist ein Faschingsscherz :pfeif: Winterreifen fürs Bike

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Re: Winterreifen

#8 Beitrag von Rolf » So Nov 28, 2010 15:38

Ich denke mal,
auch die Stollenbereiften schauen in die Röhre, denn die Stollen haben jau auch kein Winterprofil. [smilie=action-smiley-015.gif]
Arme Jungs (und auch Mädels)!

Gruss - Rolf
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Re: Winterreifen

#9 Beitrag von bigbiker_0 » So Nov 28, 2010 19:22

Die Gelände-Stollenreifen sind die besten im Winter, aber da finde ich keine mit M+S Zulassung, aber es gibt welche mit nicht zu grober Stollierung und M+S-Zulassung, z.B. Heidenau, die ja schon seit einiger Zeit Winterreifen für Roller machen.
Grüssle Tom
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Re: Winterreifen

#10 Beitrag von DragonBlade » Do Dez 02, 2010 21:50

Winterreifen für Motorräder hab ich letztens gesehen, allerdings ist der Breiteste ein 130er und in den Dimensionen der G sowas von nicht verfügbar... leider... ;)
"NON-FLAMABLE" is not a challenge!

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Re: Winterreifen

#11 Beitrag von gsxfan » Fr Jan 14, 2011 17:51

Wie es scheint ist die Winterreifenpflicht für Motorräder juristisch nicht einwandfrei. Den nachfolgenden Text hab ich zugeschickt bekommen:
Winterreifenpflicht bei Motorrädern

Der BDVM (Bundesverband der Motorradfahrer) teilt in der Ausgabe Januar 2011
des Kradblatt (S. 54/55) folgendes mit:
„...
Die geänderte StVO ist nach unserer Auffassung jedoch in Hinsicht auf „Winterreifenpflicht“ auf Motorräder aus folgenden rechtsfehlerhaften Verweisen nicht anwendbar:

§ 2 Abs. 3a StVO lautet in der neuen Fassung:
„Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31.03.1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen
und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (Abl. L 129 vom 13.05.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (Abl. L 46 vom 17.02.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen).“
Die aufgeführte Richtlinie 92/23/EWG ist nicht anwendbar für Motorräder. Die Richtlinie 92/23 des Rates vom 31.03.1992 handelt über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahr-
zeuganhängern und über ihre Montage. Die Verordnung regelt klar ihren Geltungsbereich:
„Der Rat der Europäischen Gemeinschaften – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a, auf Vorschlag der Kommission (1), in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament (2), nach Stellung-nahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe,
hat folgende Richtlinie erlassen: Artikel 1: Im Sinne dieser Richtlinie sind alle „Fahrzeuge“
Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates.
Richtlinie des Rates vom 06.02.1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglieds-staaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (70/156/EWG).“ Die Richtlinie 70/156 des Rates lautet:
„Der Rat der Europäischen Gemeinschaften – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des
Wirtschafts- und Sozialausschusses (2), in Erwägung nachstehender Gründe, hat folgende
Richtlinie erlassen: Kapitel I Begriffsbestimmungen, Artikel 1:
Als Fahrzeuge im Sinnes dieser Richtlinie gelten – mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen
sowie landwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen – alle zur Teilnahme am Strassen- verkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern
und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, sowie ihren
Anhänger.“

Somit erfasst der § 2 Abs. 3a der STVO nicht motorisierte Zweiräder.
...“
Zusatz:
Die 92/24/EWG gilt für Motorradreifen bzgl. der M+S Kennzeichnung fast wortgleich.
Dazu wurden Erlasse des Bundesministerium für Verkehr und des Nds. Innenministerium
verfügt, dass bei Motorrädern entsprechend § 2 Abs.3a angewendet werden soll.
Erlasse stehen aber in der Bewertung nicht über dem Bundesgesetz, dass nur auf 92/23/EWG
verweist.
cu Uwe
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