reifenfreigaben
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reifenfreigaben
wir in der schweiz kennen das problem nicht das pro motorrad nur gewisse reifen freigegeben sind. was beachtet werden muss ist die gleiche kennung dh diagonal hinten und vorne oder radial hinten und vorne. mischbereifungen zb diagonal und radial sind nicht erlaubt.
mischbereifung in form unterschiedlichem profil sind allerdings erlaubt.
die gv74a verfügt bekannlich über folgende dimensionen:
Bereifung vorne: 110/80 V-18 V240TL
Bereifung hinten: 160/70 VB-17 V240TL
gemäss http://www.breunitreff.de/board/jgs_portal.php?id=55" onclick="window.open(this.href,'_blank');return false;
kann ich vorne 120/70 zr-18 und hinten 170/60 zr-17 montieren
ich denke dabei an michelin pilot road 3. nehme nicht an das einer von euch solche dimensionen montiert hat. ich verspreche mir dabei ein enormes mass an handlichkeit für den schweren mocken
mischbereifung in form unterschiedlichem profil sind allerdings erlaubt.
die gv74a verfügt bekannlich über folgende dimensionen:
Bereifung vorne: 110/80 V-18 V240TL
Bereifung hinten: 160/70 VB-17 V240TL
gemäss http://www.breunitreff.de/board/jgs_portal.php?id=55" onclick="window.open(this.href,'_blank');return false;
kann ich vorne 120/70 zr-18 und hinten 170/60 zr-17 montieren
ich denke dabei an michelin pilot road 3. nehme nicht an das einer von euch solche dimensionen montiert hat. ich verspreche mir dabei ein enormes mass an handlichkeit für den schweren mocken
- Meikel
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Re: reifenfreigaben
N´Abend,
ich kann mir nicht vorstellen, das ein Vorderradreifen der
1. breiter ist und
2. einen geringeren Abrollumfang hat,
eine GSX1100G handlicher macht.
Dadurch ergibt sich eine flachere Kontur, die wird aber die Handlichkeit nicht fördern.
Auch der170er Hinterreifen macht sich nicht gut an der der G,
ein geringerer Abrollumfang bedeutet eine kürzere Endübersetzung.
Die G ist aber im letzten Gang sehr kurz übersetzt, eine längere Endübersetzung wäre besser.
Die aktuellen Reifengrößen für die GSX 1100 G lauten:
Vorn: 110/80 ZR18 M/C (58W)
Hinten: 160/70 ZR17 M/C (73W)
Die von dir angeführten Dimensionen gelten in D nur für die veralteten Metzler ME 33 Laser / 55 A Metronic.
Das war auch eine Mischbereifung die erlaubt war, vorne ein Radialreifen und hinten Diagonalreifen.
Das war explizit in den Fahrzeugschein eingetragen. (Mischbereifung mit ME33/55A erlaubt)
Das war anno dazumal der Stand der Technik.....
ich kann mir nicht vorstellen, das ein Vorderradreifen der
1. breiter ist und
2. einen geringeren Abrollumfang hat,
eine GSX1100G handlicher macht.
Dadurch ergibt sich eine flachere Kontur, die wird aber die Handlichkeit nicht fördern.
Auch der170er Hinterreifen macht sich nicht gut an der der G,
ein geringerer Abrollumfang bedeutet eine kürzere Endübersetzung.
Die G ist aber im letzten Gang sehr kurz übersetzt, eine längere Endübersetzung wäre besser.
Die aktuellen Reifengrößen für die GSX 1100 G lauten:
Vorn: 110/80 ZR18 M/C (58W)
Hinten: 160/70 ZR17 M/C (73W)
Die von dir angeführten Dimensionen gelten in D nur für die veralteten Metzler ME 33 Laser / 55 A Metronic.
Das war auch eine Mischbereifung die erlaubt war, vorne ein Radialreifen und hinten Diagonalreifen.
Das war explizit in den Fahrzeugschein eingetragen. (Mischbereifung mit ME33/55A erlaubt)
Das war anno dazumal der Stand der Technik.....
MEIKEL
FAHR´N ????
Doping für die G ?
--> K&N, BSR 36, GSXR 4 in 2 ! ! !
Meine Dopingliste: Berta, Gina, Molly, Gertrud, Harry, Blacky, Bolle....
-> DIRTY <-> DORNRÖSCHEN <-> HARRY <-> ROLLO´S G <-> G-SIX <-
FAHR´N ????
Doping für die G ?
--> K&N, BSR 36, GSXR 4 in 2 ! ! !
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Re: reifenfreigaben
Suzuki-Deutschland listet in der eigenen Freigabe nur Reifen, die es schon nicht mehr zu kaufen gibt. Diese Liste wird laut Suzuki-Homologationsabteilung auch nicht mehr aufgefrischt, es wird nur auf die Freigaben der Reifenhersteller verwiesen.
Die Hersteller Metzeler, Bridgestone und Cooper-Tyres (AVON) bieten derzeit Reifen in der angegebenen Dimension für die G an. Sonst hab ich keine aktuellen Freigaben mehr gefunden.
Die Hersteller Metzeler, Bridgestone und Cooper-Tyres (AVON) bieten derzeit Reifen in der angegebenen Dimension für die G an. Sonst hab ich keine aktuellen Freigaben mehr gefunden.
Bernd
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Re: reifenfreigaben
danke für die infos.
das problem mit den dimensionen sehe ich darin das ich nichts gescheites an rollmaterial bekomme. als langjähriger 2-komponenten michelin-fahrer schwöre ich darauf.
das problem mit den dimensionen sehe ich darin das ich nichts gescheites an rollmaterial bekomme. als langjähriger 2-komponenten michelin-fahrer schwöre ich darauf.
- VOODOO
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Re: reifenfreigaben
Michelin hat uns aufgegeben!
Bernd
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Re: reifenfreigaben
Bei mir hat der Herr Oberaufseher von der Zulassungsstelle die Reifenbindung
ausgetragen, nachdem wir ein ausführliches Gespräch über eingetragene Reifen,
zu bekommene Reifen und die persönliche Sicherheit beim Fahren hatten. Schließlich
hab ich keinen Bock, mich wegen irgendwelcher blöden Reifen, die nicht von der
Größe oder Traglast passen, auf die Schnauze zu packen.
Ein kleiner Hinweis noch auf das EU-Recht und schon hats geklappt.
ausgetragen, nachdem wir ein ausführliches Gespräch über eingetragene Reifen,
zu bekommene Reifen und die persönliche Sicherheit beim Fahren hatten. Schließlich
hab ich keinen Bock, mich wegen irgendwelcher blöden Reifen, die nicht von der
Größe oder Traglast passen, auf die Schnauze zu packen.
Ein kleiner Hinweis noch auf das EU-Recht und schon hats geklappt.
Glücki
Jeder Mensch bereitet uns auf eine gewisse Art Vergnügen. Der Eine,
wenn er ein Zimmer betritt, der Andere, wenn er es wieder verläßt!
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- knima
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Re: reifenfreigaben
Hallo,
nachdem ich heute mal bei meinem Oberaufseher angerufen habe und nur negative Bescheide bekommen habe, wollt eich doch mal nachfragen,
wie es diejenigen geschafft haben, Ihren Aufseher zum löschen bewegen zu können.
Welche Argumente ?
Welcher ist der nächste TÜV zu meinem Wohnort ?
Kann man jemanden von euch z.B. die Unterlagen schicken mit VOllmacht, daß er die Freigaben bei seinem Oberaufseher austragen lässt ?
Von Suzuki bekommt man wahrscheinlich keine Freigabe nur auf die Größe oder ?
Danke für die Infos
Gruß
Marc
nachdem ich heute mal bei meinem Oberaufseher angerufen habe und nur negative Bescheide bekommen habe, wollt eich doch mal nachfragen,
wie es diejenigen geschafft haben, Ihren Aufseher zum löschen bewegen zu können.
Welche Argumente ?
Welcher ist der nächste TÜV zu meinem Wohnort ?
Kann man jemanden von euch z.B. die Unterlagen schicken mit VOllmacht, daß er die Freigaben bei seinem Oberaufseher austragen lässt ?
Von Suzuki bekommt man wahrscheinlich keine Freigabe nur auf die Größe oder ?
Danke für die Infos
Gruß
Marc
- Glücki
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Re: reifenfreigaben
Hey Marc,
in der restlichen EU gibt es keine Reifenbindungen für Neufahrzeuge!
Gab es früher nicht und gibt es heute nicht.
In D gibt es für Neufahrzeuge auch keine Bindungen mehr.
EU-Recht ist höherwertiger als D-Recht.
Für Polizisten ist es oberschwierig, alles zu kontrollieren, da es
den alten Paragrafen mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht mehr gibt.
Alles kann auch nachträglich noch eingetragen werden, wenn es in der EU
erlaubt ist.
Diese Info an den TÜVer mit dem Hinweis, dass du dein Leben nicht wegen
falscher Reifen riskierst, dürfte reichen.
Drückt die Daumen
in der restlichen EU gibt es keine Reifenbindungen für Neufahrzeuge!
Gab es früher nicht und gibt es heute nicht.
In D gibt es für Neufahrzeuge auch keine Bindungen mehr.
EU-Recht ist höherwertiger als D-Recht.
Für Polizisten ist es oberschwierig, alles zu kontrollieren, da es
den alten Paragrafen mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht mehr gibt.
Alles kann auch nachträglich noch eingetragen werden, wenn es in der EU
erlaubt ist.
Diese Info an den TÜVer mit dem Hinweis, dass du dein Leben nicht wegen
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Glücki
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Re: reifenfreigaben
Glücki, könntest Du mal mit meinem TÜVer ein Dienstgespräch führen?
Bernd
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Re: reifenfreigaben
schade bei der ganzen geschichte finde ich, dass big bikes dieser art langsam vom markt verschwinden, weils irgendwann keine reifen mehr dafür gibt.
darum denke ich, müsste man sich das in erwägung ziehen, so einen koloss zu kaufen und wie ein pflänzchen zu pflegen.
darum denke ich, müsste man sich das in erwägung ziehen, so einen koloss zu kaufen und wie ein pflänzchen zu pflegen.
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- Schraubfix
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Re: reifenfreigaben
Eine eingetragene Reifenbindung ist eigentlich nicht schlimm. Man braucht für die aktuell gefahrenen Reifen nur die Freigabe des Reifenherstellers. Die muß mitgeführt werden, dann ist alles legal.
- knima
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Re: reifenfreigaben
ich habe jetzt mal meine TÜVs in der Gegend angerufen.
Die Herstellerbindung will keiner austragen.
Die verweisen alle auf eine Einzelabnahme beim TÜV.
Mal anrufen was sowas kostet.
@Meikel: kann man am Schraubertag deinen Gutachter aufsuchen, daß er die austrägt ? Wenn man schon in HH ist, könnte man ja vorbeischauen.
Danke
Marc
- Glücki
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Re: reifenfreigaben
@ ALL:
ich war NICHT beim Tüv - ich war bei meiner Zulassungsstelle!!!
Der Oberdingens da fährt selber nen altes Moped und kennt die Schwierigkeiten,
Reifen mit entsprechenden Händlerfreigaben zu bekommen.
@ LC
Das Problem ist doch, dass es zwar Reifen in unserer Größe gibt, wie jetzt den Dunlop,
die Fa. Dunlop ihn aber nie auf ner G testen und somit auch nicht freigeben wird.
ich war NICHT beim Tüv - ich war bei meiner Zulassungsstelle!!!
Der Oberdingens da fährt selber nen altes Moped und kennt die Schwierigkeiten,
Reifen mit entsprechenden Händlerfreigaben zu bekommen.
@ LC
Das Problem ist doch, dass es zwar Reifen in unserer Größe gibt, wie jetzt den Dunlop,
die Fa. Dunlop ihn aber nie auf ner G testen und somit auch nicht freigeben wird.
Glücki
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Re: reifenfreigaben
knima hat geschrieben: @Meikel: kann man am Schraubertag deinen Gutachter aufsuchen, daß er die austrägt ? Wenn man schon in HH ist, könnte man ja vorbeischauen.
DAS würde dann zu ner Massenveranstaltung führen, da macht der sicher nicht mit!
Bernd
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Re: reifenfreigaben
Is schon klar. Wenn man ganz bestimmte Reifen fahren will, muß man sich die Reifenbindung schon austragen lassen. Ich mach das immer so:Glücki hat geschrieben:
@ LC
Das Problem ist doch, dass es zwar Reifen in unserer Größe gibt, wie jetzt den Dunlop,
die Fa. Dunlop ihn aber nie auf ner G testen und somit auch nicht freigeben wird.
1. TÜV-Onkel anrufen und die problematik erklären.
2. Nachdem der genickt hat, entsprechende Reifen kaufen und montieren (Geschwindigkeits- und Traglastindex sowie die Dimension müssen stimmen) und zum TÜV fahren, der trägt dann nur die Spezifikationen ein mit dem Zusatz, daß beide Reifen von einem hersteller sein müssen und lässt die Reifenbindung streichen.
3. Mit dem Gutachten zum Verkehrsamt und die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen.
(oft schreibt der TÜV auch "Berichtigung bei nächster Befassung, dann führt man eine Kopie des Gutachtens mit)