HU-Problematik Grauimport

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HU-Problematik Grauimport

#1 Beitrag von VOODOO » Mo Okt 30, 2017 16:05

HSN --- : 7102
TSN --- : 00000000-
Ziff 17 - : E
Reifenbindung : Metzeler
Sonst alle Einträge, wie bei der Standard-G für Deutschland, ohne die KBA-Einträge.

In Verkehr gebracht durch Einzelabnahme bei TÜV-Süd

Die HU wurde verweigert, mit der Begründung, dass die frisch aufgezogenen Reifen nicht in den Papieren eingetragen sind.

Ein Fahrzeug mit den o a Eintragungen / der o a Einzelabnahme dürfe nur mit dem in den Papieren eingetragenen Zustand betrieben werden. Hierzu zählen auch die Reifen. Reifenfreigaben gelten nicht, weil es sich um eine Einzelabnahme handelt.

Um das Fahrzeug mit den Reifen zu betreiben, müßte man sie eintragen, dann wäre alles iO.


SUZUKI ist der Meinung, dass eine Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung gültig ist, da es sich um den gleichen/baugleichen Fahrzeugtyp handelt.

Was ist nun richtig?

Bei der Vorführung wurde die HU-Verweigerung vom Geschäftsstellen-Leiter bestätigt. Das wäre halt so.
Bernd
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Re: HU-Problematik Grauimport

#2 Beitrag von Lederclaus » Mo Okt 30, 2017 18:55

Bernd, die Reifenfreigabe ist inzwischen Sache des Reifenherstellers. Wenn der den Reifen für eine Suzuki GSX 1100G frei gibt, sind sie legal, solange sonst an der Radkombination nichts verändert wurde und das Fahrzeug dem Zustand in den Fahrzeugpapieren entspricht. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug mit Einzelabnahme oder mit einer normalen Betriebserlaubnis in Verkehr gebracht wurde. Sonst dürfte kaum eine Harley in Deutschland mit anderen Reifen als Dunlop fahren.
Der Fahrzeugtyp entscheidet. Nicht die Art, nach der die Betriebserlaubnis erfolgt ist.
Geh zu einer anderen Prüfstelle einer anderen Prüforganisation, lass die HU machen. Falls Du für die durchgefallene HU zahlen musstest, hol dir das Geld zurück. In der Zentrale der Prüforganisation beschweren.

Welche Prüforganisation war das denn?
Vollpfosten...

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Re: HU-Problematik Grauimport

#3 Beitrag von VOODOO » Mo Okt 30, 2017 20:09

Ausnahmsweise bin ich bei TÜV-Nord gewesen.

Der Geschäftsstellenleiter is n junger Ing, der fragwürdige Auslegungen pflegt und "seine" Mitarbeiter an der kurzen Leine führt.
Der Prüfer selbst is n Gixxer-Treiber, der die öligen Modelle fast wie Du und Meikel kennt. Er machte den Eindruck, dass er mir das nur "antut", weil der ING das so will. Er hat auch gleich gesagt, dass er den Auftrag kostenfrei storniert, weil er mich nicht verärgern möchte.

Deinen Rat hatte ich schon im Kopf. Bei FSP war sie schonmal erfolgreich.

Mir geht es mehr darum, was ist korrekt?
Kostenpflichtige Sichtweise der Prüforganisation, an der sie selbst dran verdient
oder
SUZUKIs kostenfreie Aussage
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Re: HU-Problematik Grauimport

#4 Beitrag von Lederclaus » Mo Okt 30, 2017 20:59

Rechtlich bindend ist die Reifenfreigabe des Reifenherstellers. Wenn in deinem Fahrzeugschein derselbe Fahrzeugtyp wie in der Reifenfreigabe des Herstellers steht, hat der Reifen eine Freigabe, die mitgeführt werden muß und alles ist legal. Da gibt es nicht bei der HU zu beanstanden.
Wenn mir so ein Prüfer in meiner Werkstatt vorkäme, würde ich einfach bei der Disposition anrufen und den Mann austauschen lassen. Allerdings bin ich als Werkstatt mit brauchbarem Jahresumsatz beim TÜV in einer etwas anderen Position.
Der TÜV Nord (Norderstedt) kommt zu mir ins Haus, und zur Zweigstelle Rendsburg fahre ich für größere Eintragungen. Was da woanders für Leute rumturnen, weiß ich natürlich nicht.

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Re: HU-Problematik Grauimport

#5 Beitrag von MartinVe71 » Mo Okt 30, 2017 21:43

Ich will mal klugscheißen :

Die Bridgestone Reifen freigabe verweist ausdrücklich auf eine ABE oder eine EG BE.
Eine Einzelabnahme ist weder das eine noch das andere.
Da könnte der Hase im Pfeffer liegen...
Gruß
Martin

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Re: HU-Problematik Grauimport

#6 Beitrag von VOODOO » Mo Okt 30, 2017 21:46

@Claus
Fast so hatte es SUZUKI-Heppenheim auch ausgedrückt.

Ist für mich auch nur so logisch.
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Re: HU-Problematik Grauimport

#7 Beitrag von VOODOO » Mo Okt 30, 2017 21:52

@Martin
Definiere ABE / EG-BE
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Re: HU-Problematik Grauimport

#8 Beitrag von Lederclaus » Mo Okt 30, 2017 22:15

Martin, den Einwand kenne ich.

Die Bezugnahme auf die ABE bzw die Euro-BE ist begründet auf der Homologation der Original-Fahrzeuge für den deutschen und europäischen Markt.
Wenn im Fahrzeugschein unter Ziffer 17 ein E steht, ist das Fzg durch Einzelabnahme zugelassen worden.
Solange keine Sondereintragungen erfolgt sind, entspricht das Fahrzeug den Bestimmungen und hat eine BE zugeteilt bekommen.
Ist es als GV74 A beschrieben worden, gibt es keine zwei Meinungen. Dann gilt die Reifenfreigabe und zB auch eine ABE für eine Bremsleitung.

Natürlich kann sich irgendein Prüfer daran aufhängen. Das kann er aber auch an einem Harley- Seitenständer, der nur eine Feder und keinen Schalter hat. Ist mir schon öfter passiert. Alle Fahrzeuge hatten so ausgerüstet eine Euro- ABE und waren original und fast neuwertig. Trotzdem das Theater. Unberechtigt. Nutzte nix, ich musste abreisen.
Man muß sich halt Prüfstellen aussuchen, die schon mal ein Motorrad gesehen haben. Oder das Ding in die Werkstatt seines geringsten Mißtrauens stellen, dort gibt es am wenigsten Schwierigkeiten.
Im Zweifelsfall würde ich mir die Reifenbindung austragen lassen. Anschließend sollte da nur noch die Reifendimension, der Traglast- und Geschwindigkeitsindex stehen und der Zusatz daß nur Reifen eines Herstellers zulässig sind.

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Re: HU-Problematik Grauimport

#9 Beitrag von dieterpapa » Di Okt 31, 2017 00:24

Komm zu mir nach Oberfranken - und alles wird gut.....

Unsere TÜVler haben noch Benzin im Blut.

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Re: HU-Problematik Grauimport

#10 Beitrag von VOODOO » Di Okt 31, 2017 09:10

Danke fürs Angebot, aber dees is a bißl weit außer Spur, für ne HU.
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Re: HU-Problematik Grauimport

#11 Beitrag von MartinVe71 » Di Okt 31, 2017 10:35

VOODOO hat geschrieben:@Martin
Definiere ABE / EG-BE
ABE ist in §20 STVZO geregelt. Was Bridgestone tatsächlich mit EG-BE meint, bin ich mir auch nicht ganz sicher, denn mMn ist das die Regelung für Anbauteile (e-Zeichen). Die EU-Variante der ABE nennt sich ETG (Europäische Typgenehmigung) und galt eh erst für Fz ab 2007 (??).

Deine Variante ist ja eine EBE, in §21 STVZO geregelt, somit für den Graukittel etwas gaaanz anderes. :muhaha:

Logik und Rechtskonformität sind eben nicht vereinbar. [smilie=1hammer.gif]

Das gleiche Problem hat ein Kumpel mit seiner Intruder. Der hat alles eintragen lassen.

Ich bin da voll und ganz auf Claus Seite. Wenn man sich dazu noch betrachtet, was im Rest der EU rumfahren darf, mit der "gleichen" BE, fällt dir eh nix mehr ein.

Nützt aber alles nix, wenn dich der Wegelagerer auf deiner Sonntagsmorgenrunde nicht mehr weiterfahren lässt...
Gruß
Martin

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Re: HU-Problematik Grauimport

#12 Beitrag von VOODOO » Di Okt 31, 2017 11:02

Durch eine Maßnahme weiß ich mittlerweile, das bestimmte Vorgänge von Prüforganisation, Polizei und Zulassungsstelle komplett unterschiedlich gesehen werden, insofern mache ich mir um die Nachtblauen nu gar keine Sorgen.
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Re: HU-Problematik Grauimport

#13 Beitrag von Meikel » Di Okt 31, 2017 12:35

Moinsen :]
Nur für mich mal so zum Verständnis :pfeif:

Bild

Das wäre die Fahrzeugbetriebserlaubnis, so wie sie im (alten) Fahrzeugbrief eingetragen ist.
Ich gehen jetzt mal davon aus, das diese bei Grauimporten nicht ausgefüllt ist.

Bei einer GSX 1100 G (GV74A) mit einer Einzelabnahme würde sich dann ja auf diese Genehmigung (F725) beziehen,
oder sehe ich das verkehrt ?
MEIKEL

FAHR´N ????

Doping für die G ?
--> K&N, BSR 36, GSXR 4 in 2 ! ! !

Meine Dopingliste: Berta, Gina, Molly, Gertrud, Harry, Blacky, Bolle....
-> DIRTY <-> DORNRÖSCHEN <-> HARRY <-> ROLLO´S G <-> G-SIX <-

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Re: HU-Problematik Grauimport

#14 Beitrag von VOODOO » Di Okt 31, 2017 13:02

Nach meinem Wissen, jo.

Die KBA-Nummer "F725" und "#1" mit dem Datum steht dann in den NEUEN Papieren unter Ziff "K" und "6"

Diese Einträge fehlen im Normalfall bei einer Einzelabnahme eines Grauimports.
Kann natürlich sein, dass der Gutachter diese trotzdem reingeschrieben hat. Dazu müsste er sich die Mühe gemacht haben, die drei KBA-Blätter zu sezieren, um das passende rauszupulen.
Drawing_175731.jpg
dazu....
F725 und F725#1 = Bauserie 1
F725 #2 = Bauserie 2
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Re: HU-Problematik Grauimport

#15 Beitrag von Lederclaus » Di Okt 31, 2017 14:07

Wäre noch interessant, welche Länderausführung dein Motorrad ist. Aber eigentlich ist es einerlei. Eine GV74A ist eine GV74A ist eine GV74A. Außer, sie ist in den Papieren nicht so beschrieben, das wäre dann eine interessante §21 (bzw Einzelgutachten) gewesen.

Da bis vor ein paar Jahren die Graukittel noch viel mehr Ermessensspielraum hatten (bzw ausschöpfen durften), gibt es die wunderlichsten Eintragungen bei Einzelabnahmen.
Ich hatte schon Uralgespanne, die als Hersteller "Tribitzki" eingetragen hatten oder "Molotov", wobei das Erste völliger Quatsch ist und auch "Horst" heißen könnte und das Zweite eine erfundene Handelsbezeichnung im Volksmund der Vor-Vorgängermodelle mit dem Seitenventiler- Motor, die es so auch nie gab.

Aber ich will dir deinen Fred jetzt nicht zerlabern. Ist ja auch alles gesagt worden.

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