E4 Prüfzeichen E5 notwendig

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knima
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E4 Prüfzeichen E5 notwendig

#1 Beitrag von knima » Mo Jan 17, 2011 21:21

Hallo an alle,

ich habe im neuen Beilagenheft (Alpentouren) zum Louis-Katalog gelesen, daß man jetzt für alle Alpenländer (Schweiz, Frankreich, Italien und Österreich) Helme mit dem E5 Prüfzeichen benötigt.
Mein Schubert Speed ist zwar schon älter und hat nur das E4 Prüfzeichen, er ist aber noch viel zu gut um ihn zu entsorgen.
Bis jetzt hat mich in A und I noch kein Polizist angehalten und nach dem Prüfzeichen geschaut.
Tauscht Ihr die Helme aus ?
Wie schaut das in D aus. Ich habe bis jetzt nichts gelesen.

Gruß
Marc

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Volker
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Re: E4 Prüfzeichen E5 notwendig

#2 Beitrag von Volker » Di Jan 18, 2011 09:30

Sachen gibt es??

Die Bergvölker, wenn es irgendwo einen Taler zu verdienen gibt sind sie da mit Ihren Kontrollen (Autobahnvigniette, geschätze Geschwindigkeiten statt Messung, etc).
Naja, ich wohn im Norden, halt mich da unten fern und fahr nach Norwegen, da siehst Du im Urlaub nicht mal einen Polizisten, geschweige denn das der auf die Idee kommt in meinen Helm schauen zu wollen.

Abschätzen was teuerer ist, neuer Helm oder Bußgeld, anhand der Frequenz mit der man die Länder besucht;-)

Gruß

Volker
Lausche der Weisheit, die dein Blut Dir rauscht.

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Glücki
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Re: E4 Prüfzeichen E5 notwendig

#3 Beitrag von Glücki » Di Jan 18, 2011 16:17

Hallo knima,
es muss wohl heißen: ECE 22-05
klick mich
Da steht auch drin, wie das hier in Deutschland Pflicht ist.
Mein Schuberth C2 hat aber die 05er-Norm :roll:
Glücki
Jeder Mensch bereitet uns auf eine gewisse Art Vergnügen. Der Eine,
wenn er ein Zimmer betritt, der Andere, wenn er es wieder verläßt!

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bigbiker_0
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Re: E4 Prüfzeichen E5 notwendig

#4 Beitrag von bigbiker_0 » Di Jan 18, 2011 21:50

Und hier ist er:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

1.Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung

2.Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,

3.Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,

4.Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,

5.das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,

6.Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Das zum Thema Helmpflicht in Deutschland :muhaha:
Eine Gerade ist eine unütze Verbindung zweier Kurven!!!

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Inafan
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Re: E4 Prüfzeichen E5 notwendig

#5 Beitrag von Inafan » Fr Jan 21, 2011 21:20

bigbiker_0 hat geschrieben:Und hier ist er:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

1.Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung

2.Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,

3.Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,

4.Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,

5.das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,

6.Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Das zum Thema Helmpflicht in Deutschland :muhaha:
Super, dann werde ich mich mal aufmachen und nach §6 b) 2 nen Sicherheitsgurt an mein Bike friemeln, dann kann ich ohne Helm fahren, oder wie :lol: :lol: :lol:
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bigbiker_0
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Re: E4 Prüfzeichen E5 notwendig

#6 Beitrag von bigbiker_0 » So Jan 23, 2011 11:52

[smilie=1hammer.gif] :muhaha: [smilie=sign3_rofl.gif] [smilie=sign3_rofl.gif] [smilie=sign3_rofl.gif]
Eine Gerade ist eine unütze Verbindung zweier Kurven!!!

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