Eine Frage aus nem anderem Forum. Wat sagen unsere Forensherrifs dazu!Sind verspiegelte und stark getönte Visiere im öffentlichen Straßenverkehr zulässig?
Bei dem leicht getönten geh ich mal davon aus (von "dayuse only" mal abgesehen), aber die (beinahe) schwarzen und verspiegelten Visiere auch??
Wer weiss genaues, bitte kein "ich denke, glaube, meine, habe gehoert...
Visiertönungen
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Visiertönungen
Bernd
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Re: Visiertönungen
Die Sheriffs denken wohl noch nach.
Ich seh das so: Im §21 STVO ist geregelt, dass ein "geeigneter" Schutzhelm zu tragen ist. Wie der beschaffen sein muss, ist per EU-Regelungen (ECE-Normen) geregelt. Aber ich habe keinen Punkt gefunden, bei dem das Visier bzw. Grad der Tönung erwähnt ist.
An sich ist das Visier ein Teil des Helms und dessen Hersteller hat bei der Prüfung auf Zulassung nach ECE ein geeignetes Visier montiert. Wird nun ein Visier angebracht, welches nicht vom Hersteller freigegeben wurde, könnte m.E. die ECE-Zulassung hinfällig sein. Wenn man es mal ganz genau nimmt.
In der Praxis wird sich kaum einer darum scheren. So lange ein Nachrüstvisier ein E-Prüfzeichen trägt, ist man auf der sicheren Seite. Hat es keines, dann kann es im Fall der Fälle wie Unfall sicher zu Problemen kommen, wenn z.B. der Benutzer eines schwarzen oder verspiegelten Visiers etwas hätte sehen können, wenn er ein "normales" Visier montiert hätte. Benutzung dieser Visiere also auf eigenes Risiko.
Aber falls jemand eine gesetzlich definierte Grundlage kennt, dann immer her damit.
Ich seh das so: Im §21 STVO ist geregelt, dass ein "geeigneter" Schutzhelm zu tragen ist. Wie der beschaffen sein muss, ist per EU-Regelungen (ECE-Normen) geregelt. Aber ich habe keinen Punkt gefunden, bei dem das Visier bzw. Grad der Tönung erwähnt ist.
An sich ist das Visier ein Teil des Helms und dessen Hersteller hat bei der Prüfung auf Zulassung nach ECE ein geeignetes Visier montiert. Wird nun ein Visier angebracht, welches nicht vom Hersteller freigegeben wurde, könnte m.E. die ECE-Zulassung hinfällig sein. Wenn man es mal ganz genau nimmt.
In der Praxis wird sich kaum einer darum scheren. So lange ein Nachrüstvisier ein E-Prüfzeichen trägt, ist man auf der sicheren Seite. Hat es keines, dann kann es im Fall der Fälle wie Unfall sicher zu Problemen kommen, wenn z.B. der Benutzer eines schwarzen oder verspiegelten Visiers etwas hätte sehen können, wenn er ein "normales" Visier montiert hätte. Benutzung dieser Visiere also auf eigenes Risiko.
Aber falls jemand eine gesetzlich definierte Grundlage kennt, dann immer her damit.
cu Uwe
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Re: Visiertönungen
...so in der Richtung hatte ich auch gedacht...
Es sind wohl Visiere vom Helmhersteller selbst gemeint, müßten also eigentlich ne E-Nummer haben.
Es sind wohl Visiere vom Helmhersteller selbst gemeint, müßten also eigentlich ne E-Nummer haben.
Bernd
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Re: Visiertönungen
Wenn man einmal mit so einem dunklen Visier bei Regen und Dunkelheit gefahren ist, schmeißt man es am nächsten Tag gleich in die Tonne. Man sieht fast nichts mehr, echt lebensgefährlich, ist mir selbst schon so gegangen. Dann lieber ne Sonnenbrille auf oder einen Helm tragen wo eine Art Sonnenblende nach Bedarf benutzen kann. Ich habe einen Cabeg und der hat sowas eingebaut
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Re: Visiertönungen
...kann ich 100% nachvollziehen. Ist in diesem Fall aber wohl irrelevant.Hölli hat geschrieben:...einem dunklen Visier bei Regen und Dunkelheit gefahren ist, schmeißt man es am nächsten Tag gleich in die Tonne. Man sieht fast nichts mehr, echt lebensgefährlich, ist mir selbst schon so gegangen.
Ich hab auch sowas, aber sein recht neuer Helm hats wohl nicht.Hölli hat geschrieben: Dann lieber ne Sonnenbrille auf oder einen Helm tragen wo eine Art Sonnenblende nach Bedarf benutzen kann. Ich habe einen Cabeg und der hat sowas eingebaut
Es geht eigentlich nur um Verboten oder nicht...
Bernd
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Re: Visiertönungen
Ach so, hab ich wieder nur flüchtig gelesen
Aber vielleicht sind meine Ausführungen für den einen oder anderen doch noch nützlich
Aber vielleicht sind meine Ausführungen für den einen oder anderen doch noch nützlich
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Re: Visiertönungen
Deine Meinung kommt auch mit aufn Zettel.
Bernd
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Re: Visiertönungen
Hat denn jemand eine Adresse für die preiswerte Beschaffung eines dunklen Visieres für einen X-Lite 701? Mein neuer Helm hat ein Dodeköpp-Design und da verbietet sich ein transparentes Visier, so von wegen Scheiß-Böse
Hat zwar nix mit dem Thema zu tun, fände ich aber trotzdem interessant
dunkle Grüße
Volker
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Re: Visiertönungen
Als absoluter Laie und Unwissender Surfer des WWW sehe ich das genauso.gsxfan hat geschrieben:Ich seh das so: Im §21 STVO ist geregelt, dass ein "geeigneter" Schutzhelm zu tragen ist. Wie der beschaffen sein muss, ist per EU-Regelungen (ECE-Normen) geregelt. Aber ich habe keinen Punkt gefunden, bei dem das Visier bzw. Grad der Tönung erwähnt ist.
Bis auf Visier und Tönung.
Das scheint sehr wohl ein Punkt in der ECE 22-04 bzw.05 zu sein.
Dummerweise finde ich im WWW nicht den genauen Wortlaut dieser Norm.
Wenn dann bestenfalls gegen Bezahlung.
Auf meinen laienhaften Standpunkt hin würde ich sagen:
Alles ohne E Nummer ist unzulässig (so wie bei z.B. Blinkergläsern)
Dayuse setzt Tageslicht voraus.
Machst du im Dunkeln damit einen Crash zahlt die Versicherung warscheinlich nicht.
Für eine bessere und finale Aussage bedarf es dem genauen Wortlaut der ECE 22
Dort wird hinterlegt sein welche Beschaffenheit und Tönung letztendlich erlaubt ist.
Guckst du beim anklicken
Spruch des Monats:
Nichts ist so beständig wie die Veränderung.
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Re: Visiertönungen
Volker, wären wir alle hier so böse, wie Du......
Speedy, danke für den Link, denke eine Passage, die Du auch erwähnst ist die Antwort:
- Visiertönung, bis zu 50 % Tönung: ausschließlich Tagesnutzung mit Kennzeichnungspflicht
Nach meiner Interpretation ist alles über 50% nach ECE22/05 nicht zulässig, also verboten und ticketbehaftet!
Speedy, danke für den Link, denke eine Passage, die Du auch erwähnst ist die Antwort:
- Visiertönung, bis zu 50 % Tönung: ausschließlich Tagesnutzung mit Kennzeichnungspflicht
Nach meiner Interpretation ist alles über 50% nach ECE22/05 nicht zulässig, also verboten und ticketbehaftet!
Bernd
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Re: Visiertönungen
Einen Helm von 419€ auf 99€ zu reduzieren finde ich schon böse, den dann zu kaufen wenn es bei Louis noch mal 15% Rabatt auf Helme gibt, unglaublich Dann ist auch noch Geld für das dustere Visier über
Ich sag es immer wieder, Winterzeit Einkaufszeit für Mopedklamotten
Doodeköpp-Grüße
Volker
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Re: Visiertönungen
Also was im § 21 genau drinsteht ist ein bißchen kompliziert. Es geht eher um die
Ausführungsbestimmungen. Und die werden mit Ausnahmen und allerlei
anderen hin und her geschoben, so dass im Endeffekt rauskommt, dass du
auch mit nem alten Feuerwehrhelm fahren darfst.
Der Helm muss nur geeignet sein.
Zu Hause hab ich da irgendwo die genauen Winkelzüge abgespeichert. Wurde
hier auch schon mal drüber lamentiert/diskutiert.
Ich würde es mal gleichsetzen mit dem Verbot, dass die Sicht nicht
beeinträchtigt werden darf. Ganz allgemein bei der Teilnahme am Straßenverkehr (§23StVO)
Bei Sonnenschein mag es also noch gehen. Bei Regen oder Nachts wohl kaum.
Wenn denn Nachts bei getöntem Visier ein beleuchtetes Fahrzeug entgegen kommt,
kann man evtl. noch was erkennen. Wenn aber etwas unbeleuchtetes (Reh/Hund/Fußgänger)
auf der Straße läuft oder nen Stein liegt, dann ...
Muss halt jeder selbst wissen, was ihm Sicherheit wert ist!
Ausführungsbestimmungen. Und die werden mit Ausnahmen und allerlei
anderen hin und her geschoben, so dass im Endeffekt rauskommt, dass du
auch mit nem alten Feuerwehrhelm fahren darfst.
Der Helm muss nur geeignet sein.
Zu Hause hab ich da irgendwo die genauen Winkelzüge abgespeichert. Wurde
hier auch schon mal drüber lamentiert/diskutiert.
Ich würde es mal gleichsetzen mit dem Verbot, dass die Sicht nicht
beeinträchtigt werden darf. Ganz allgemein bei der Teilnahme am Straßenverkehr (§23StVO)
Bei Sonnenschein mag es also noch gehen. Bei Regen oder Nachts wohl kaum.
Wenn denn Nachts bei getöntem Visier ein beleuchtetes Fahrzeug entgegen kommt,
kann man evtl. noch was erkennen. Wenn aber etwas unbeleuchtetes (Reh/Hund/Fußgänger)
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wenn er ein Zimmer betritt, der Andere, wenn er es wieder verläßt!
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Re: Visiertönungen
Edit hat jetzt mal zu Hause geguckt.
Ich bin ein Klick - link mich
Vielleicht hilft das zu den Helmen allgemein.
Zum Visier würd ich wie schon erwähnt zum §23 greifen.
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Vielleicht hilft das zu den Helmen allgemein.
Zum Visier würd ich wie schon erwähnt zum §23 greifen.
Glücki
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Re: Visiertönungen
...und wie sieht es mit verspiegelten Visieren aus? Geht das bei denen auch nur nach Tönungsgrad, der durch die Verspiegelung entsteht? Ich weiß ja nicht wie das Gesetz zur evtl Blendwirkung steht.
Bernd
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Re: Visiertönungen
Blendwirkung????
Versteh ich jetzt nicht.
Meinst du wenn so'ne Schrägheckdose vor einem fährt und die Sonne
in der Scheibe einem die Sicht nimmt?
Oder meinst du die tollen Aluteile in den neuen Autos rund um die
Instrumente und Schaltknüppel (z.B Passat)
Verspiegelte Sonnenbrillen gibts ja auch
is aber meine pers. Meinung
Versteh ich jetzt nicht.
Meinst du wenn so'ne Schrägheckdose vor einem fährt und die Sonne
in der Scheibe einem die Sicht nimmt?
Oder meinst du die tollen Aluteile in den neuen Autos rund um die
Instrumente und Schaltknüppel (z.B Passat)
Verspiegelte Sonnenbrillen gibts ja auch
is aber meine pers. Meinung
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