Ich hab da mal eine Frage...
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Ich hab da mal eine Frage...
Gerade ist ein Freund von mir gekommen. Er wollte heute sein Moped durch den TÜV bringen und ist gescheitert. Der Grund:
er hat serienmäßig einen 170/60-17 drauf. Montiert hat er einen 180/55-17. Dazu hat er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Netz. Diese hat er bereits Mitte 2017 ausgedruckt.
Darin steht, dass er diesen Reifen fahren darf und er keine Eintragung vornehmen muss.
Der TÜV-Prüfer hat ihn wieder weggeschickt, mit den Worten, dass das KBA beschlossen hat (im Jahr 2018), dass alle Änderungen nunmehr eingetragen werden müssen.
Hat jemand genauere Informationen. Ich habe im Netz nichts darüber gefunden.
mopedfahrer
er hat serienmäßig einen 170/60-17 drauf. Montiert hat er einen 180/55-17. Dazu hat er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Netz. Diese hat er bereits Mitte 2017 ausgedruckt.
Darin steht, dass er diesen Reifen fahren darf und er keine Eintragung vornehmen muss.
Der TÜV-Prüfer hat ihn wieder weggeschickt, mit den Worten, dass das KBA beschlossen hat (im Jahr 2018), dass alle Änderungen nunmehr eingetragen werden müssen.
Hat jemand genauere Informationen. Ich habe im Netz nichts darüber gefunden.
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Re: Ich hab da mal eine Frage...
Meine Vermutung ist, dass der TÜVer das KBA vorschiebt.
Wenn es sich um einen Parallelimport mit TSN 0000 handelt, müssen (in Bremen TÜV-NORD) alle Teile, die geändert wurden, eingetragen sein, sonst keinen Bappen. Freigaben oder ABE's interessieren da nicht.
Suzuki ist anderer Meinung, das hab ich auch schriftlich.
Der Spuk ergibt sich aus einem Gesetzestext zur "Einbürgerung von ausländischen Fahrzeugen per Einzelabnahme", den die Organisation "TÜV" buchstabengenau sieht - das Fahrzeug muß so dastehen, wie es in der Einzelabnahme festgehalten wurde. Andere Prüfinstitute checken nur, ob es nach der Typenbezeichnung (FIN)ein "gleiches" Fahrzeug ist, und bappen das Siegel.
Im Inazuma-Forum ist das auch ein Thema, dort sind einige mit einer ähnlichen Reifenänderungen an der 750er auch schon auf den Bauch gefallen. Ob es sich dabei um "Graue" handelt, habe ich nicht rauslesen.
Für mich ist das ein neuer Versuch dieser Prüforganisation Fakten zum Gelddrucken zu schaffen.
Wenn es sich um einen Parallelimport mit TSN 0000 handelt, müssen (in Bremen TÜV-NORD) alle Teile, die geändert wurden, eingetragen sein, sonst keinen Bappen. Freigaben oder ABE's interessieren da nicht.
Suzuki ist anderer Meinung, das hab ich auch schriftlich.
Der Spuk ergibt sich aus einem Gesetzestext zur "Einbürgerung von ausländischen Fahrzeugen per Einzelabnahme", den die Organisation "TÜV" buchstabengenau sieht - das Fahrzeug muß so dastehen, wie es in der Einzelabnahme festgehalten wurde. Andere Prüfinstitute checken nur, ob es nach der Typenbezeichnung (FIN)ein "gleiches" Fahrzeug ist, und bappen das Siegel.
Im Inazuma-Forum ist das auch ein Thema, dort sind einige mit einer ähnlichen Reifenänderungen an der 750er auch schon auf den Bauch gefallen. Ob es sich dabei um "Graue" handelt, habe ich nicht rauslesen.
Für mich ist das ein neuer Versuch dieser Prüforganisation Fakten zum Gelddrucken zu schaffen.
Bernd
ME33+55A/LT/Z6/Z8i-M+RT01 ; BT020/021/023/T32 ; DU RS-2
GT-06(Tg)/07/08/09/10/11/12/13/14/15/-/17/*18/19/20L/#/22/
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- Meikel
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Re: Ich hab da mal eine Frage...
N'Abend Holger
Da wird der Prüfigenieur seinen "Ermessungsspielraum" voll ausgenutzt haben
(Entweder hatte er keine Lust oder kein Arsch in der Hose )
Ich habe ja nun seit Mitte Juli Pi's wieder als Kollegen
Damit ergeben für mich ganz andere Diskussionsmöglichkeiten.
Die pauschale Aussage, dass das KBA es jetzt vorschreibt,
dass alles jetzt eingetragen werden muß ist mal so jetzt nicht richtig.
In bestimmten Fällen kann eine Eintragung notwendig sein, ob das in dem von dir geschilderten Fall so ist,
können meine Kollegen nicht genau sagen.
Dazu müssten sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung mal lesen
Du kannst sie mir auch per PN oder Mail zukommen lassen....
Da wird der Prüfigenieur seinen "Ermessungsspielraum" voll ausgenutzt haben
(Entweder hatte er keine Lust oder kein Arsch in der Hose )
Ich habe ja nun seit Mitte Juli Pi's wieder als Kollegen
Damit ergeben für mich ganz andere Diskussionsmöglichkeiten.
Die pauschale Aussage, dass das KBA es jetzt vorschreibt,
dass alles jetzt eingetragen werden muß ist mal so jetzt nicht richtig.
In bestimmten Fällen kann eine Eintragung notwendig sein, ob das in dem von dir geschilderten Fall so ist,
können meine Kollegen nicht genau sagen.
Dazu müssten sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung mal lesen
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MEIKEL
FAHR´N ????
Doping für die G ?
--> K&N, BSR 36, GSXR 4 in 2 ! ! !
Meine Dopingliste: Berta, Gina, Molly, Gertrud, Harry, Blacky, Bolle....
-> DIRTY <-> DORNRÖSCHEN <-> HARRY <-> ROLLO´S G <-> G-SIX <-
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- MartinVe71
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Re: Ich hab da mal eine Frage...
Das ist bei uns in Hessen aber genauso. Ein Kumpel hat eine importierte 1400er Intruder. Da muss auch alles eingetragen sein. ABEs gelten für solche Fahrzeuge nicht.
Gruß
Martin
Martin
- Meikel
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Re: Ich hab da mal eine Frage...
Damit sind wir wieder bei dem Fall von Bernd
MEIKEL
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- Meikel
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Re: Ich hab da mal eine Frage...
Das Thema Reifenfreigabe bei Importfahrzeugen hatte Claus damals in den Fred von Bernd erläutert.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann war es das Unvermögen des PI.
Wie so oft, bei qualifizierten Fachpersonal (bei Mindestestlohn fällt mir ad hoc dazu ein )
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann war es das Unvermögen des PI.
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MEIKEL
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- mopedfahrer
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Re: Ich hab da mal eine Frage...
Hi Meikel,
ich versuche die Unterlagen zu besorgen und schicke sie dir dann per Mail.
Es handelt sich um eine Honda VFR850 die er schon 10 Jahre fährt. Den Reifeen hat er aufgezogen weil es die ursprungliche Größe nicht mehr gab. Dazu hatte er sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu diesem Reifen aus dem Netz geholt. Sie stammt aus dem Jahr 2007 und wird vom Reifenhersteller angeboten. Darin ist auch vermerkt, dass es keine Auflagen nach der Montage zu erfüllen gilt.
ich versuche die Unterlagen zu besorgen und schicke sie dir dann per Mail.
Es handelt sich um eine Honda VFR850 die er schon 10 Jahre fährt. Den Reifeen hat er aufgezogen weil es die ursprungliche Größe nicht mehr gab. Dazu hatte er sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu diesem Reifen aus dem Netz geholt. Sie stammt aus dem Jahr 2007 und wird vom Reifenhersteller angeboten. Darin ist auch vermerkt, dass es keine Auflagen nach der Montage zu erfüllen gilt.
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- Schraubfix
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Re: Ich hab da mal eine Frage...
ganz kurz gefasst sieht das so aus, daß ein originales Fahrzeug mit einem Reifen ausgerüstet werden kann, für den der Reifenhersteller die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Wird man jetzt kleinlich, ist ein Fahrzeug mit einem anderen Lenker schon nicht mehr original und der Reifen müsste eingetragen werden.
Das genau liegt jetzt im Ermessensspielraum der Prüfingenieurs.
Im Moment neigt der TÜV dazu, alles eintragen zu wollen. Sieht nach einer Geldmaschine aus.
Ich hatte gerade einen ähnlichen Fall und hab mich an der Reifenhersteller gewandt.
Hier seine Antwort:
Hallo,
da die von Ihnen angesprochene Problematik des nicht Anerkennens unserer Freigaben durch den TÜV immer häufiger vorkommt,
die Stellungnahme unseres Technikers diesbezüglich.
· Die vom TÜV propagierte Gesetzesänderung gibt es nicht, der Kunde soll nachfragen und den Nachweis verlangen
· Da eine damit ggf. abgelehnte HU nicht auf geltendem Recht basiert, kann der Kunde die Zahlung der HU-Gebühr verweigern
· Wir empfehlen den Kunden, die HU-Prüfung bei den Motorrad-Werkstätten aufzusuchen, dort sind in der Regel kompetentere Prüfer vor Ort
Sagt eigentlich alles, oder?
Vor Gericht und vor dem TÜV, sowie auf hoher See ist man in Gottes Hand...
Das genau liegt jetzt im Ermessensspielraum der Prüfingenieurs.
Im Moment neigt der TÜV dazu, alles eintragen zu wollen. Sieht nach einer Geldmaschine aus.
Ich hatte gerade einen ähnlichen Fall und hab mich an der Reifenhersteller gewandt.
Hier seine Antwort:
Hallo,
da die von Ihnen angesprochene Problematik des nicht Anerkennens unserer Freigaben durch den TÜV immer häufiger vorkommt,
die Stellungnahme unseres Technikers diesbezüglich.
· Die vom TÜV propagierte Gesetzesänderung gibt es nicht, der Kunde soll nachfragen und den Nachweis verlangen
· Da eine damit ggf. abgelehnte HU nicht auf geltendem Recht basiert, kann der Kunde die Zahlung der HU-Gebühr verweigern
· Wir empfehlen den Kunden, die HU-Prüfung bei den Motorrad-Werkstätten aufzusuchen, dort sind in der Regel kompetentere Prüfer vor Ort
Sagt eigentlich alles, oder?
Vor Gericht und vor dem TÜV, sowie auf hoher See ist man in Gottes Hand...