Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

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VX_Frank
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#16 Beitrag von VX_Frank » Di Feb 10, 2015 20:56

Hallo Thorsten,
so steht es geschrieben:
Ihnen wird vorgeworfen, am xxx in Peine, Landkreis Peine – Fachdienst Straßenverkehr, als Halter des PKW PE-… folgende Verkehrsordnungswiedrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben.
Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen, der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten.
§29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 STVG; 186.2.3 BKat
Die Geldbuße habe ich aufgrund einer Voreintragung gem. § 17 OWiG angemessen erhöht.
(Ich war letztes Jahr einmal 21 km/h außerhalb der Ortschaft zu schnell, sonst waren dort 100 km/h erlaubt, aufgrund einer Baustelle aber plötzlich nur 30km/h und das im dunkeln)
Geldbuße 70€ + Gebühren 25 € + Auslagen der Verwaltung 3,50€ = 98,50€ + 1 Punkt.
Welches Finanzielle Risiko gehe ich bei einer Klage ohne Rechtsschutz ein?

Grüße Frank

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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#17 Beitrag von Thorsten » Di Feb 10, 2015 21:21

Hallo Frank,

Wo stand den das Fahrzeug? Den Rest kläre ich morgen wenn ich im Büro bin. Nach überfliegen der Texte ist das Bußgeld zwar richtig aber aus meiner Sicht nur wenn das Fahrzeug körperlich aufgetreten ist und nicht nach Papierlage.

Gruß Thorsten
Thorsten
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Frau nicht alle 6 Monate daran zu erinnern!!!

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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#18 Beitrag von VX_Frank » Di Feb 10, 2015 23:12

Hallo Stefan,

das Fahrzeug stand auf privatem Grundstück, vor meiner Garage, nicht umzäunt.
Negativ aufgefallen ist es dort nicht.
Nur bei Straßenverkehramt wurde offennsichtlich auf den Stempel im Fahrzeugschein geachtet.
Gesagt wurde dazu nichts, 2 Wochen später kam der Anhörungsbogen.
Da ging ich noch davon aus das die Sache damit erledigt ist, später dann das Bußgeld.
Viel Zeit ist leider nicht mehr.

Danke und Gruß
Frank

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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#19 Beitrag von Thorsten » Mi Feb 11, 2015 10:14

Hallo Frank,

schau Dir mal den §24 StVG an und das ist der erste Punkt wo das Bussgeld unsinnig wird. Problematisch ist das das Fahrzeug auf einen nicht eingezäuten Gelände stand.

Da mein Kontakt in der Behörde gerade krank ist kann ich da leider keine Informationen bekommen.

Ohne Rechtschutzversicherung musst Du alle Kosten vorher vorlegen und bekommst die erst dann wieder wenn Du recht bekommst. Deswegen habe ich auch eine Rechtschutzversicherung und einen guten Rechtsanwalt max 150 SB und das ist mir das auch immer wert wenn ich mich ungerecht behandelt fühle. Du kannst aber ja mal einen Verkehrsrechtsanwalt fragen die meißten geben vorher kostenlos einen Auskunft was es kostet und ob das ganze Sinn macht und die wahrscheinlichkeit Ihrer Einschätzung.

Kostenlose Rechtsberatung werden von den Arbeiterkammer bei uns übernommen, ich weiß nicht wie sich das bei Euch verhält.

Gruß Thorsten ( Stefan gefällt mir nicht) [smilie=action-smiley-015.gif]
Thorsten
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#20 Beitrag von Glücki » Mi Feb 11, 2015 17:32

VX_Frank hat geschrieben: ...
Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen, der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten.
§29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 STVG; 186.2.3 BKat
Die Geldbuße habe ich aufgrund einer Voreintragung gem. § 17 OWiG angemessen erhöht.
(Ich war letztes Jahr einmal 21 km/h außerhalb der Ortschaft zu schnell, sonst waren dort 100 km/h erlaubt, aufgrund einer Baustelle aber plötzlich nur 30km/h und das im dunkeln)
Geldbuße 70€ + Gebühren 25 € + Auslagen der Verwaltung 3,50€ = 98,50€ + 1 Punkt.
...
Grüße Frank
Ich bin ja nur selten hier, misch mich aber mal ein.

Manchmal hilft es, einfach mal zu lesen, was denn vorgeworfen wird.
Da steht nix von Teilnahme am Straßenverkehr oder öffentlicher Verkehrsraum!
So wie der Peter schon schrieb, ist es mMn richtig ausgedrückt.

Ist das Fahrzeug zugelassen, muss es zur HU vorgestellt werden.
Punktendeaus
Haben wir hier zu Hauf schon durch.

Eine Erhöhung von 40 auf 70 Eu halte ich eher für Grenzwertig. Der erste Verstoß
(Überschreiten der Geschwindigkeit) ist ein völlig anderer und begründet mMn keine
Erhöhung. (In § 17 OWiG steht übrigens nix genaues über eine Erhöhung)
Dann müßten auch die Verwaltungsgebühren wegfallen, da der Verstoß erstmal ein
Verwarngeld (5 bis 55 Euro) und kein Bußgeld bedeutet.
Außerdem muss der Voreintrag im Bußgeldbescheid genau benannt werden. (Urteil OLG Hamm)
Vielleicht da mal nachhaken.

Ich hab da schon Anfragen u.Ä. von Straßenverkehrsämtern und Bußgeldstellen bekommen,
über die ich nur den Kopf schütteln konnte. Das waren dann häufig Personen in der
Ausbildung, die das noch nicht so richtig kannten. [smilie=action-smiley-015.gif]
Nach einem kurzen Hinweis, ging das dann.

Andererseits kann jeder, der mehr als 20 km/h zu schnell fährt und den "normalen" Regelsatz
bezahlt hat glücklich sein. Es gibt Urteile, aus denen hervorgeht, dass derjenige, der
so viel zu schnell fährt, dass auch merken muss. Demnach handelt er vorsätzlich.
Bei Vorsatz ist der Regelsatz grundsätzlich zu verdoppeln.

Puh - soviel geschrieben. Jetzt bin ich erstmal kaputt...
und Tschüß sagt
Glücki
Jeder Mensch bereitet uns auf eine gewisse Art Vergnügen. Der Eine,
wenn er ein Zimmer betritt, der Andere, wenn er es wieder verläßt!

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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#21 Beitrag von Sigi » Mi Feb 11, 2015 19:07

... das ist dann auch sicher das Schicksal mit dem Wohnsitz....

Hier habe ich wenigstens einen Kumpel, der hat so um 3 - 4 Fahrzeuge in seiner Halle stehen. Die sind meist dann auch ohne HU und er ist sehr nachlässig mit den An- und Abmeldesachen...

Aber von Strafen dafür beim Abmelden hat hier in NRW noch keiner berichtet. Erst recht nicht Erhöhung weil man schon mal falsch geparkt hat oder ähnliches.

Es wird alles immer netter :roll:

Gruß
Sigi
:]
Have a nice day :-)
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, es sei denn...
Aber zwei mal zwei Zylinder sind auch wieder vier :pfeif:
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#22 Beitrag von mopedfahrer » Mi Feb 11, 2015 22:21

Es sollte in etwa so aussehen:
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG,
Und es heißt in etwa: Sie unterließen es, ihr Fahrzeug, zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. In diesem Wortlaut ist nicht erwähnt, ob das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wurde oder in der Garage steht. Es wird dem Fahrzeughalter einfach auferlegt sein Fahrzeug regelmäßig untersuchen zu lassen.

Den TÜV zurück Datieren ist Vergangenheit weil sich die Gerichte der Meinung einiger Klagender angeschlossen haben. Diese sagten, dass bei der HU durch den TÜV-Prüfer eine Prognose für die nächsten zwei Jahre abgegeben wird. Von daher ist ein zurück Datieren totaler Quatsch.

Es mag komisch klingen aber der Herr in der Zulassungsstelle hat das gemacht, was mit zu seinen Aufgaben gehört. Er arbeitet bei der Straßenverkehrsbehörde und die ist damit beauftragt.
(ging mir mal ähnlich als ich meinen Wohnort wechselte und die Frist von einer Woche zur Ummeldung überschritten hatte. Da kam der Bußgeldbescheid auch kurz drauf ins Haus).

Ich hab auch noch ein kleines Moped, dass hat den TÜV seit 16 Jahren nicht mehr gesehen und würde ihn aufgrund fehlender Teile nicht bekommen. Entweder wird es nie abgemeldet oder ich muss es vorher zum TÜV fahren.

Gruß
mopedfahrer

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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#23 Beitrag von VX_Frank » Mi Feb 11, 2015 22:52

Hallo Glücki,
habe mal direkt im Text kommentiert.
Glücki hat geschrieben: Ich bin ja nur selten hier schade, misch mich aber mal ein. finde ich gut

Manchmal hilft es, einfach mal zu lesen, was denn vorgeworfen wird. habe ich gemacht und schon Befürchtungen gehabt :(
Da steht nix von Teilnahme am Straßenverkehr oder öffentlicher Verkehrsraum! Ja, aber das steht im StVG (Straßenverkehrsgesetz), was hat das auf meinen Grundstück oder gar in meiner Garage zu suchen? Es ist doch auch zulässig auf Privatglände ohne Zulassung und ohne Führeschein zu fahren. Wie passt das zusammen?

Ist das Fahrzeug zugelassen, muss es zur HU vorgestellt werden.
Punktendeaus
Haben wir hier zu Hauf schon durch. Einspruch sinnlos?

Eine Erhöhung von 40 auf 70 Eu halte ich eher für Grenzwertig. ist von 60 auf 70 (seit 05.2014)
Der erste Verstoß (Überschreiten der Geschwindigkeit) ist ein völlig anderer und begründet mMn keine
Erhöhung. (In § 17 OWiG steht übrigens nix genaues über eine Erhöhung)
Das scheint es keine klare Regelung zugeben, wo doch sonst alles so gut geregelt ist ;-)
www.autobild.de/artikel/erhoehtes-bussgeld-54112.html


Außerdem muss der Voreintrag im Bußgeldbescheid genau benannt werden. (Urteil OLG Hamm)
Gab es nur vorab am Telefon.

Danke und Gruß
Frank

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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#24 Beitrag von VX_Frank » Mi Feb 11, 2015 23:00

mopedfahrer hat geschrieben:Ich hab auch noch ein kleines Moped, dass hat den TÜV seit 16 Jahren nicht mehr gesehen und würde ihn aufgrund fehlender Teile nicht bekommen. Entweder wird es nie abgemeldet oder ich muss es vorher zum TÜV fahren.
Wenn das vorher bekannt ist, gibt es auch andere Wege.
Gruß Frank

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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#25 Beitrag von peter_ol » Do Feb 12, 2015 07:56

Tja, recht HABEN und Recht bekommen sind noch immer zwei Paar Schuhe [smilie=1hammer.gif]
"Nicht nur Proktologen kennen sich mit Arschlöchern aus"
Dr. Börne (J.-J. Liefers), Tatort 21.09.2014

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