Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

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VX_Frank
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Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#1 Beitrag von VX_Frank » Di Feb 03, 2015 21:51

Ich muß hier mal etwa loswerden was mir wiederfahren ist und euch warnen.
Nachdem ich ein altes Auto beim Straßenverkehrsamt abgemeldet hatte,
flatterte mir ein Bußgeld ins Haus, weil der TÜV abgelaufen war.
Der „nette“ junge Mann von Straßenverkehrsamt hatte dies an die Bußgeldstelle gemeldet, vielen Dank dafür :twisted:
Das ich mit dem Fahrzeug nicht gefahren bin und es auf einem privatem Grundstück steht interessiert dabei nicht.
Mir war das nicht bekannt. Die KFZ Steuern die ich in der Zeit unnötig bezahlt hatte wurden aber gern genommen
Also Vorsicht wenn ihr ein Fahrzeug abmelden wollt bei dem die Hauptuntersuchung abgelaufen ist.
Das ist nicht in allen Landkreisen so, wäre ich woanders hingefahren,
wäre wahrscheinlich nichts passiert.
Gruß Frank

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Sigi
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#2 Beitrag von Sigi » Di Feb 03, 2015 22:13

Das ist ja Hammer, aber ob das wirklich Rechtens ist, wenn das Fahrzeug nachweislich nicht bewegt wurde und auf einem privaten Grundstück stand, da wär ich nicht so sicher. Das würde ich auf jeden Fall prüfen lassen.

Ich kenne einige Leute, die Fahrzeuge auf abgesperrten Grund noch angemeldet und ohne TÜV stehen haben.

Bislang habe ich von so etwas noch nicht gehört, aber durchaus plausibel in unserem Lande.

Gruß
Sigi
:]
Have a nice day :-)
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Aber zwei mal zwei Zylinder sind auch wieder vier :pfeif:
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Meikel
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#3 Beitrag von Meikel » Mi Feb 04, 2015 00:03

Claus erzählte von Kunden, denen hat die Polizei ein Ticket für abgelaufenen TÜV an der Mopete verpasst.
Nur stand der Bock auf einem Anhänger und die waren damit per PKW und Mopete auf dem Hänger auf dem Weg zu ihm. :shocked:
Nur das eine HU abgelaufen ist und das Fahrzeug zugelassen ist, reicht für ein Bußgeld aus.
Einigkeit und Vaterland........
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#4 Beitrag von peter_ol » Mi Feb 04, 2015 08:15

Als juristischer Laie und Vater einer Jura-Studentin (....man kann halt nicht immer was für seine Kinder....) würde ich das mal wie folgt beurteilen:

Grund für die Anmeldung eines KFZ ist, damit auch am Straßenverkehr teilzunehmen. Voraussetzung für das Fahrzeug zur Teilnahme am Straßenverkehr ist u. a. auch eine gültige HU. Ob das KFZ nun 3 Jahre in einem Hinterhof oder auf einem Anhänger steht oder als Wohnzimmerdeko dient, ist dabei unerheblich. Solange eine Zulassung besteht, KÖNNTE es THEORETISCH am Straßenverkehr teilnehmen. Und damit ist eine gültige HU notwendig.

Ähnliches gilt ja auch für die KFZ-Steuer: Da der Halter ja Steuer zahlt, muss das Amt davon ausgehen, dass der Halter mit dem KFZ auch am Straßenverkehr teilnimmt. THEORETISCH kann der Halter ja TÄGLICH sein Fahrzeug nutzen. Auch wenn es von 365 Tagen vielleicht 300 in der Garage steht, muss man für 365 Tage Steuern zahlen. Weil halt die Möglichkeit besteht, 365 Tage zu fahren bzw. erst die Steuer zusammen mit HU und Versicherung dem Halter die Möglichkeit gibt, das KFZ zu bewegen.

Rechtlich ist das m. E. also völlig ok und sogar nachvollziehbar.

Ob der Verwaltungs-Fiffi von der Zulassungsstelle das allerding melden MUSSTE, ist für mich die Frage. Vielleicht hat er einfach nur Selbstschutz betrieben. Motto: Lieber der Halter löhnt eine Strafe, als das ich "armer Verwaltungsangestellter" einen Rüffel erhalte. Vielleicht geht sowas ja auch voll automatisch. Ableich der eingegebenen Daten von letzter HU und Abmeldung löst automatisch das Verfahren aus. Keine Ahnung. aber vorstellen könnte ich es mir.

Auf jeden Fall Danke für den Hinweis. Über solche Dinge denkt man ja meistens erst nach, wenn man in die Falle getappt ist. Wäre warscheinlich vielen so ergangen. Mich eingeschlossen.

Kann man denn vielleicht dagegen angehen, wenn man nachweisen kann, dass das Fahrzeug in den letzten Jahren nicht bewegt wurde bzw. in der Zeit vllt. nicht fahrtüchtig war? Fehlender Motor, augebaute Hinterachse etc.?
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#5 Beitrag von suzuki-5 » Mi Feb 04, 2015 09:55

Moin Moin
Das heißt also das man sein Moped mit defekten Motor und abgelaufenen TÜV
und kein Geld auf der Naht, nicht mehr so ohne Bauchweh abgemeldet bekommt.
Rechtlich warscheinlich alles OK, aber..............................
Was für ein Wahnsinn.
Habe letztes Jahr meine Honda 350 f mit 12 Jahre abgelaufen TÜV abgemeldet bekommen.
Mann was habe ich für ein Glück gehabt.
Gruß suzuki-5

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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#6 Beitrag von zieton » Mi Feb 04, 2015 14:02

hast du 12 jahre versicherung und steuern bezahlt? und nicht gefahren, also für nix?
Gruß aus Köln Jö




Wenn Du tot bist,merkst Du es nicht.
Es ist nur schlimm für die anderen.
Genauso ist es wenn Du blöd bist..

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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#7 Beitrag von Volker » Mi Feb 04, 2015 19:57

Womit ich mich schwerer tue ist das Handeln des Verwaltungsfuzzis, auf welcher rechtlicher Basis meldet er die fehlende HU? Bei einer Verkehrskontrolle sehe ich ja noch die Ordnungswiedrigkeit, aber so??

Alles komisch :wink: :-?

verwirrter Gruß

Volker
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#8 Beitrag von VOODOO » Mi Feb 04, 2015 20:30

Fragt sich was höher ausfällt, Buße oder HU....

Ich denke, den Bescheid würde ich mit nem Anwalt beraten
Bernd
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#9 Beitrag von peter_ol » Do Feb 05, 2015 08:04

Volker hat geschrieben:Womit ich mich schwerer tue ist das Handeln des Verwaltungsfuzzis, auf welcher rechtlicher Basis meldet er die fehlende HU? Bei einer Verkehrskontrolle sehe ich ja noch die Ordnungswiedrigkeit, aber so??

Alles komisch :wink: :-?

verwirrter Gruß

Volker

[smilie=agreed.gif] Genau DAS meinte ich. Das hat was mit denunzieren zu tun.....Beamtenschimmel.

Aber mir ist noch eine andere Frage in den Sinn gekommen: Wenn ich z. B. einen Monat zu spät zum TÜV fahre, bekomme ich i. d. R. kein Ticket verpasst. Allerdings wird der Tüv dann nicht etwas ausgehend vom neuen Monat verlängert, sondern vom Monat in dem der TÜV auslief (z. B. Ablauf TÜV 4/2015, Fahrt zur HU in 5/2015, Plakette für 4/2017). Richtig?

Wenn dem so ist:
Suzuki-5 hat 12 Jahre TÜV "überzogen". Demnach also 6 HU-Zeiträume. Wenn ich aber von der o. g. Regel ausgehe und der letzte TÜV 2002 fällig war, hätte der Prüfer ja nur bis 2004 verlängern dürfen...... [smilie=1hammer.gif] [smilie=action-smiley-015.gif] [smilie=brainfart.gif]

Auch die Geschichte von Meikel mit dem Moped ohne TÜV auf dem Trailer halte ich für seltsam. Das Fahrzeug hat ja nicht aktiv am Straßenverkehr teilgenommen. Selbst wenn die Kiste absolut nicht mehr verkehrstüchtig ist und trotzdem noch angemeldet ist, hat sich der Halter doch korrekt verhalten und das Fahrzeug nicht AKTIV im Straßenverkehr bewegt. Dann müsste ja auch jedes Unfallfahrzeug auf einem Abschleppfahrzeug ein Ticket bekommen. Die Fakten sind ja die gleichen: das Fahrzeug ist (aufgrund eines Unfalls) nicht mehr Verkehrstüchtig, nimmt aber PASSIV (auf dem Rücken des Abschellwagens) am Straßenveerkehr teil. Genauso wie das Motorrad ohne TÜV auf dem Anhänger. Wenn der gute Mann tatsächlich wegen des fehlenden TÜV des Mopeds auf dem Trailer ein Ticket bekommen hat, würde ich dagegen angehen.

Oh mein Gott....Bürokratie, Beamtenschimmel und Denunzianten. Deutschland, Deine Amtsstuben......

confused........
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#10 Beitrag von Thorsten » Do Feb 05, 2015 09:06

Moin,

da ich beruflich mit TÜV und den Senatorischen Dienststellen zu tun habe, habe ich denen mal den Fall vorgetragen.

Dieses Bussgeld ist nicht zulässig und es gibt auch keine rechtliche Handhabe für den Sachbearbeiter dieses zu melden. Es wird nur ein Bussgeld fällig wenn das Fahrzeug 3 Monate die HU überzogen hat und auch nur dann wenn das Fahrzeug im Strassenverkehr aktiv also selbst bewegt wird. Steht das Fahrzeug angemeldet auf einen Privatgrundstück kann selbst die Rennleitung kein Bussgeld erheben. Dafür müssten die beweißen das das Fahrzeug im Strassenverkehr bewegt wird. Gleiches gilt auch für den Anhänger wo das Fahrzeug draufsteht, da darf es auch kein Bussgeld geben da nicht aktiv am Strassenverkehr teilgenommen.

Hat das Fahrzeug keine gültige HU, darf es nur auf den direkten Weg zu einer Prüforganistaion in den Strassenverker gebracht werden, dafür sollte jeder einen Termin haben um das zu beweißen oder das fahrzeug wird mit dem Anhänger dort hin gefahren.

Die Prüforganisation nimmt dann einen sogenannte erhöhte Prüfgebür für Fahrzeueg wo die HU länger als 2 Monate abgelaufen ist, viele denken das wäre ein Bussgeld ist aber falsch den der gesetzgeber sieht dann einen erhöhten Prüfumfang vor der diese Gebür rechtfertigt.

Zurückdatiert wird dadurch kein Fahrzeug mehr.

Also Einspruch einlegen gegen das Bussgeld und nicht zahlen.

Gruß Thorsten
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#11 Beitrag von peter_ol » Do Feb 05, 2015 09:48

PERFEKT! Danke :) Man muss halt nur Leute fragen, die sich auskennen :)
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#12 Beitrag von VX_Frank » Di Feb 10, 2015 00:06

Vielen Dank für eure Antworten zu dem Thema.
Ich habe mich nun durch diverse Internetseiten gelesen und die ADAC Rechtsberatung befragt.
Dort sieht man leider auch keine Möglichkeit, Bußgeld und Punkte zu verhindern.
Es geht nicht darum was logisch oder gerechtfertigt wäre sondern wie sich die Paraphen auslegen lassen um eine zusätzliche Einnahmequelle zu erhalten.
Von der betreffenden Bußgeldstelle habe ich erfahren, dass dort häufig so vorgegangen wird.
Es gibt viele ältere Autofahren die nicht mehr fahren können oder wollen aber ihr Fahrzeug noch länger in der Garage haben. Beim Abmelden wird dann noch mal zusätzlich abkassiert.

@Thorsten:
Wenn es Gerichtsurteile mit positiven Ausgang zu dem Thema gibt, wäre das super, ich habe leider nichts gefunden
Braucht der Sachbearbeiter eine rechtliche Handhabe um die Daten weiter zu geben?
Denunzieren ist ja nicht verboten, siehe „Knöllchen-Horst“
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#13 Beitrag von peter_ol » Di Feb 10, 2015 07:32

Übrigens: Am WE kam in Automobil auf VOX ein Beitrag über die neuen, erhöhten TÜV-Gebühren bei Überziehung des TÜV-Termins. Demnach wird bei einer zu späten Vorführung (angeblich) eine intensivere Überprüfung durchgeführt, die Gebühr um (wenn ich das richtig auf dem Schirm habe) 20 Euronen erhöht und dafür das TÜV-Datum nicht zurückgesetzt, sondern vom Tag der Vorführung 2 Jahre weiter TÜV gegeben.

Selbst die TÜV-Prüfer halten das Verfahren für überzogen.
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#14 Beitrag von Thorsten » Di Feb 10, 2015 14:16

VX_Frank hat geschrieben:
@Thorsten:
Wenn es Gerichtsurteile mit positiven Ausgang zu dem Thema gibt, wäre das super, ich habe leider nichts gefunden
Braucht der Sachbearbeiter eine rechtliche Handhabe um die Daten weiter zu geben?
Denunzieren ist ja nicht verboten, siehe „Knöllchen-Horst“
http://de.wikipedia.org/wiki/Horst-Werner_Nilges" onclick="window.open(this.href,'_blank');return false;
Hallo Frank suche Dir am besten einen Anwalt es gibt keine Grundlage dafür. Die müssen Dir beweißen das Du das Fahrzeug im Strassenverkehr bewegt hast. Vielleicht hat der Sachbearbeiter ja eine Dienstanweißung die es aber nicht geben darf. Im welcher Gemeinde in Niedersachsen ist das den so dann würde ich mal von hintenrum fragen auf welcher rechtsgrundlage das sein soll.

Gruß Thorsten
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Re: Bußgeld nach Fahrzeug abmelden

#15 Beitrag von Thorsten » Di Feb 10, 2015 14:29

Hallo Frank, kannst Du mir mal den § nennen der in Deinem Bussgeldbescheid steht? Die Regelung zur Hauptuntersuchung findest Du STVZO VIII N Ab Nummer 2.1

besonders zu beachten wäre der § 29 der StVZO bezüglich Auslandsaufenthalt weil es ein änlicher Sachverhalt wäre.

Gruß Thorsten
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