Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

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Thorsten
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Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#1 Beitrag von Thorsten » Di Feb 11, 2020 10:18

Habe Euch mal was kopiert.


Neue Entwicklungen im Streit um die Reifeneintragung: Bund und Länder haben nun über ein neues gemeinsames Vorgehen hinsichtlich Rad-/Reifenkombinationen abgestimmt, die von der Originalausrüstung abweichen.
Mit einer Veröffentlichung im Bundesverkehrsblatt hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im vergangenen Herbst Verwirrung in Bezug auf die Beurteilung von Rad-/Reifen-Kombinationen an Krafträdern gestiftet – insbesondere auf die Bedeutung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen beziehungsweise Serviceinformationen der Reifenhersteller.
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV), der Industrie-Verband Motorrad (IVM) und der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WDK) hatten sich deshalb mit der Bitte um Klarstellung an das BMVI gewandt. Bund und Länder haben daraufhin eine gemeinsame Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifen-Kombinationen an Krafträdern abgestimmt, die von der Originalausrüstung abweichen.
Erleichterung für Reifengrößen „zwischen“ den Originaldimensionen
Das bisher akzeptierte Verfahren ist nicht mehr zulässig. Danach durften durch das Mitführen einer vom Reifenhersteller ausgestellten Hersteller-/Unbedenklichkeits-Bescheinigung bzw. Servicemitteilung bislang auch Reifenkombinationen gefahren werden, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind – und das ohne Eintragung oder Vorführung/Abnahme.


Zukünftig dürfen an Krafträdern mit EU-Zulassung nur noch die eingetragenen Rad-/Reifen-Kombinationen, unabhängig vom Reifenhersteller/-typ, ohne jede Bescheinigung bereift und gefahren werden. Eine Typengenehmigung der Reifen nach UN-ECE R 75 und ein Originalzustand des Fahrzeuges sind Voraussetzung. Dies gilt auch für den seltenen Fall, dass mehrere Rad-/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind und sich die montierte Bereifung in Bezug auf Reifenbreite und Abrollumfang „zwischen“ den eingetragenen Reifenoptionen bewegt.
Künftig zwei unterschiedliche Bescheinigungen
Wird an einem Fahrzeug (mit oder ohne EU-Zulassung) eine abweichende Rad-/Reifen-Kombination, die nicht in den Papieren eintragen ist, montiert, erlischt die Betriebserlaubnis. Zur Wiedererlangung sind eine Vorführung und Abnahme bei den Technischen Überwachungsorganisationen und eine anschließende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Dies gilt auch, wenn eine Abweichung in der Reifenbauart (Diagonal-/Bias Belted zu Radial oder umkehrt) vorliegt oder eine den Bauraum des Rades betreffende Veränderung am Fahrzeug vorgenommen wurde. In allen Fällen ist sicherzustellen, dass der Last- und Geschwindigkeitsindex mindestens den Vorgaben in den Fahrzeugpapieren entspricht oder diese übertrifft.
Die Reifenhersteller werden ihre Bescheinigungen zukünftig unterteilen in Serviceinformation und Herstellerbescheinigung. Letzteres dokumentiert die Eignung auch im Falle einer abweichenden Rad-/Reifen-Kombination und kann als Grundlage bei der Vorführung/Abnahme bei der Technischen Überwachungsorganisation dienen, stellt jedoch keine Garantie dar, dass diese auch eingetragen wird. Die Serviceinformation gilt als Nachweis der Eignung einer Bereifungskombination zur Ausrüstung eines Kraftrades, wenn die eingesetzten Rad-/Reifenkombinationen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
In beiden Fällen wird vorausgesetzt, dass am Fahrzeug keine Veränderungen vorgenommen werden/wurden, die den Bauraum des Rades betreffen. BRV und WDK empfehlen dringend auch zukünftig nur Reifenkombinationen zu verbauen, für die eine Eignungsbestätigung für das betreffende Fahrzeug besteht. Diese Vorgehensweise ist ab sofort anzuwenden bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden/werden, ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen. Auch bei einer anfallenden Hauptuntersuchung des Fahrzeuges sind Beanstandungen von nicht eingetragener Bereifung möglich.
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MartinVe71
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#2 Beitrag von MartinVe71 » Di Feb 11, 2020 11:00

So ganz richtig ist der Text nicht...
Ich versuche es mal:
Für ein Moped mit EU Zulassung hat sich nichts geändert. Ich darf weiterhin alle Reifenfabrikate fahren, die der eingetragenen Größen und Indizes entsprechen.

Bei unserer Dicken mit Reifenbindung muss jetzt jedes Fabrikat eingetragen werden. Das Mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung entfällt.

Im banditforum wird das auch gerade diskutiert, zwischen einem Sachverständigen und einem Kittelträger. :muhaha:
Herauskristalliert hat sich bisher, dass die zukünftige Eintragung einer anderen Reifengröße, auch mit Reifenbindung, da nach EU Recht eingetragen, die Reifenbindung damit hinfällig macht, weil es die nach EU Recht garnicht gibt. Da beißt sich die Katze in Schwanz...wenn es aber tatsächlich so sein sollte, wäre Elkes 600er fein raus. Da kann ich nämlich einen 160er eintragen lassen, da es den sogar original auf dem Moped gibt.
Bei der Dicken werde ich versuchen mir die Reifenbindung austragen zu lassen... Mal schauen, ob mir das gelingt.
Gruß
Martin

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#3 Beitrag von jörg simon » Di Feb 11, 2020 12:46

Moin,

ich wünsche Dir viel Glück mit der Austragung. Hoffendlich klappt das.

Gruß Jörg
Der, der nun jeden Reifen auf der G mit der Seriengröße fahren darf :-D

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#4 Beitrag von Lederclaus » Di Feb 11, 2020 13:07

Ich habe gerade einen regen Email-Austausch mit der "technischen Hilfe" bei Bridgestone Motorrad. Es geht um eine EU-Harley, die nach Zulassung im EU-Ausland als Re-Import wieder in Deutschland zugelassen wurde und deren Reifen Dunlop sein müssen.
Das Motorrad muß auf jeden Fall die neuen Bridgestone-Reifen eingetragen bekommen, da führt kein Weg drumherum (Wechsel von Radial auf Diagonalreifen, also von den eigentlich unfahrbaren Dunlop 401/402 auf H50 Battlecruise) . Ganz toll.

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#5 Beitrag von MartinVe71 » Di Feb 11, 2020 16:14

Claus, hat die etwa genullte Schlüsselnummern?
Gruß
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#6 Beitrag von Meikel » Di Feb 11, 2020 18:41

MartinVe71 hat geschrieben: Di Feb 11, 2020 11:00Herauskristalliert hat sich bisher, dass die zukünftige Eintragung einer anderen Reifengröße, auch mit Reifenbindung, da nach EU Recht eingetragen, die Reifenbindung damit hinfällig macht, weil es die nach EU Recht garnicht gibt. Da beißt sich die Katze in Schwanz...wenn es aber tatsächlich so sein sollte, wäre Elkes 600er fein raus. Da kann ich nämlich einen 160er eintragen lassen, da es den sogar original auf dem Moped gibt.
Bei der Dicken werde ich versuchen mir die Reifenbindung austragen zu lassen... Mal schauen, ob mir das gelingt.
Ich vermute mal das es einen Unterschied zwischen einer alten Zulassung mit einer ABE und einer EU Zulassung geben wird.
Die EU Zulassung kennt ja keine Reifenbindung, aber in einer Fahrzeug-ABE (wie bei der Guste) gibt es sie ja.
Bis das eindeutig geregelt wird, gibt es reichlich Diskussionsstoff.
Mann, was bin ich froh das bei meiner Guste die Reifenbindung ausgetragen ist.
Den ganzen Humbug muss ich nicht mehr mitmachen.
MEIKEL

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#7 Beitrag von Thorsten » Mi Feb 12, 2020 10:50

MartinVe71 hat geschrieben: Di Feb 11, 2020 11:00 So ganz richtig ist der Text nicht...
Ich versuche es mal:
Für ein Moped mit EU Zulassung hat sich nichts geändert. Ich darf weiterhin alle Reifenfabrikate fahren, die der eingetragenen Größen und Indizes entsprechen.

Das stammt aus dem Newsletter der oben genannten Verbände. Leider ist der Gesetzgeber nicht fähig texte so zu schreiben, dass es jeder versteht. [smilie=1hammer.gif]
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#8 Beitrag von Lederclaus » Mi Feb 12, 2020 13:10

MartinVe71 hat geschrieben: Di Feb 11, 2020 16:14 Claus, hat die etwa genullte Schlüsselnummern?
Zu 1 und zu 2 sind eingetragen, zu 3 ist genullt. Wär eh egal, da hinten ein breiteter Reifen auf einem breiteren Rad verbaut ist.

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#9 Beitrag von VOODOO » Mi Feb 12, 2020 17:15

Bahnhof???

Muß ich jetzt einen Radial-Reifen, der die originale Größe hat, eintragen lassen????
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#10 Beitrag von Volker » Mi Feb 12, 2020 19:16

Das ist mir zu kompliziert, also ignoriere ich das alles :gr: [smilie=action-smiley-015.gif] :gr:
Lausche der Weisheit, die dein Blut Dir rauscht.

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#11 Beitrag von Lederclaus » Do Feb 13, 2020 08:50

VOODOO hat geschrieben: Mi Feb 12, 2020 17:15 Bahnhof???

Muß ich jetzt einen Radial-Reifen, der die originale Größe hat, eintragen lassen????
Wenn in deine Papieren ein Diagonalreifen eingetragen ist, auf jeden Fall. Also wenn zB ein 130/90R16 gegen einen 130/90B16 getauscht werden soll oder anders herum.
Einfacher wird es nur bei neuen, komplett originalen und nach EU-Recht zugelassenen Fahrzeugen. Da wird einfach montiert, was eh in den Papieren steht. Man will die Individualisierung auf ein Mindestmaß einschränken, damit der möglichst geringste Aufwand zum möglichst höchsten Preis bei Prüfungen erzielt werden kann. Eine TÜV- Abnahme wird mit 120€/Std abgerechnet. In einer Stunde kann der aber 7 bis 9 normale Prüfungen schreiben, die nach Schema-F verlaufen und zw 58 und 100 Euro bringen. Also ist en einfach nicht gewünscvht, auch nur eine einzige Sondereintragung durchzuführen oder auch nur nachzuschlagen oder zu bearbeiten.

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#12 Beitrag von mopedfahrer » Mo Feb 17, 2020 22:40

Was mach ich jetzt? Ich habe meine 16 Zoll durch die 17 Zoll der R ersetzt und als Reifenpaarung in den Papieren stehen, dass alle Reifenpaarungen gefahren werden dürfen, die auch bei der GSX1100R gefahren werden dürfen. Also keine konkreten Paarungen.

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#13 Beitrag von Gardan » Mi Feb 19, 2020 09:47

In beiden Fällen wird vorausgesetzt, dass am Fahrzeug keine Veränderungen vorgenommen werden/wurden, die den Bauraum des Rades betreffen. BRV und WDK empfehlen dringend auch zukünftig nur Reifenkombinationen zu verbauen, für die eine Eignungsbestätigung für das betreffende Fahrzeug besteht. Diese Vorgehensweise ist ab sofort anzuwenden bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden/werden, ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen. Auch bei einer anfallenden Hauptuntersuchung des Fahrzeuges sind Beanstandungen von nicht eingetragener Bereifung möglich.

Normalerweise mag ich ja Normen, Vorschriften und Gesetzestexte sehr, aber vielleicht könnte jemand etwas mehr zur Aufklärung beitragen.
Was ist mit Rad-Reifenkombination gemeint ? Vorne Metzeler, hinten BT ? Ich fahre die Originalräder mit der Reifengröße laut FZG-Schein. Passt das dann ?
Im Schein steht "Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Aber auch " Ausn.: Auch Mischbereif." Was steht denn in der Betriebserlaubnis ? Darf ich dann überhaupt noch mit den BT 31 fahren?
Oh Gott, ich darf nicht mehr fahren.... [smilie=pppplease.gif]

Volker

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#14 Beitrag von MartinVe71 » Mi Feb 19, 2020 14:11

Ja Volker, das wird immer verwirrender. [smilie=1hammer.gif]

Im "teilegutachten 1428/96 gv74a" (einfach mal googeln) stehen ja einige alte Reifen drin. Bringt uns aber auch nicht weiter bei den aktuellen. Wobei ich die wichtigen Hinweise weiter unten in dem Gutachten auch nicht richtig verstehe. Für mich liest sich das so, als ob ich auch andere Reifen in orginal Größe fahren dürfte und nur diesen Wisch mitführen muss.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das PDF hier verlinken darf oder zitieren darf... :?:
Gruß
Martin

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#15 Beitrag von Gardan » Mi Feb 19, 2020 19:29

Danke Martin, habs mir angeschaut. Das Gutachten ist 24 Jahre alt.
Nach einer guten Stunde 4eckiger Augen zum Thema rundes schwarzes hab ich mir nochmal die aktuelle BT Freigabe zum T31 geholt. Dort steht zum Originalreifen Exedra G 547/548 " ...nicht mehr im Lieferumfang. Und daher-wie üblich die Freigaben der modernen Schlappen.

aus "reifen-vor ort .de" :
Hat der Hersteller des Motorrads eine Reifenfabrikatsbindung festgesetzt, ist es ohne weiteres nicht möglich, eine andere Bereifung für das Motorrad zu wählen. Sowohl für Reifen in gleicher Größe als auch für Modelle mit anderen Größen oder Eigenschaften gilt, dass eine Unbedenklichkeitserklärung unbedingt notwendig ist. Diese muss nicht zwingend mitgeführt werden – es ist jedoch ratsam, da bei einer Polizeikontrolle so schnell die entsprechenden Papiere vorgezeigt werden können. Auch hier ist eine Änderungsabnahme oder eine Eintragung in den Papieren des Fahrzeugs nicht notwendig.
(der Text ist ein Jahr alt)

Was ich aber rauslese,ist- dass wohl abweichende Dimensionen wie Breite oder Umfang nicht mehr einfach mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu montieren sind.
Mein Zosse muß '21 zum Kesseltest, und unser Dekra-Prüfer schaut sich Bremsscheiben oder Reifen nur an, wenns Ihn direkt davor auf die Nase gelegt hat.
Also tu ich erstmal entspannt

Volker

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