Seit Beginn diesen Jahres muss bei Reisen nach Polen und Benutzung eines Kfz, von dem der Reisende nicht der Halter ist, eine Vollmacht mitgeführt werden. Diese muss vom Halter ausgefüllt sein.
Ein Bußgeld von 50 Polnischen Zloty (ca. 14,00 €) ist für den Fall vorgesehen, in dem der Fahrer zwar grundsätzlich im Besitz einer solchen Vollmacht ist, diese aber gerade nicht mitführt. Für den Fall, dass der Fahrer sich diese Vollmacht vom Halter überhaupt nicht hat ausstellen lassen werden 500 Polnische Zloty (140,00 €) fällig.
(Quelle: ADAC)
Für Polenreisende
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cu Uwe
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