Für Polenreisende

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gsxfan
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Für Polenreisende

#1 Beitrag von gsxfan » Fr Mär 14, 2008 09:14

Seit Beginn diesen Jahres muss bei Reisen nach Polen und Benutzung eines Kfz, von dem der Reisende nicht der Halter ist, eine Vollmacht mitgeführt werden. Diese muss vom Halter ausgefüllt sein.
Ein Bußgeld von 50 Polnischen Zloty (ca. 14,00 €) ist für den Fall vorgesehen, in dem der Fahrer zwar grundsätzlich im Besitz einer solchen Vollmacht ist, diese aber gerade nicht mitführt. Für den Fall, dass der Fahrer sich diese Vollmacht vom Halter überhaupt nicht hat ausstellen lassen werden 500 Polnische Zloty (140,00 €) fällig.

(Quelle: ADAC)
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cu Uwe
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Fraro
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#2 Beitrag von Fraro » Fr Mär 14, 2008 09:29

*gacker!*

Wie sinnlos ist DAS denn? Das könnte direkt eine deutsche Vorschrift sein...
Ein Frosch ohne Humor ist nur ein kleiner grüner Haufen!
(Kermit, 1976)

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gsxfan
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#3 Beitrag von gsxfan » Fr Mär 14, 2008 10:08

Mag sein, aber wenn einer vor einem polnischen Schupo steht und der die Hand aufhält, wird eine Diskussion über den Sinn davon nicht viel bringen....
cu Uwe
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Speedy
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#4 Beitrag von Speedy » Fr Mär 14, 2008 10:53

Wie sinnlos ist DAS denn?

Frag mal die deutschen Teilkaskoversicherer...die finden das klasse... :gr:
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Nichts ist so beständig wie die Veränderung.

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bigbiker_0
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#5 Beitrag von bigbiker_0 » So Mär 16, 2008 10:12

Speedy hat geschrieben:
Frag mal die deutschen Teilkaskoversicherer...die finden das klasse...
Yep mit Sicherlichkeit :twisted: , oder wie heißt es so schön: Reisen sie nach Polen, ihr Fahrzeug ist schon da. [smilie=roflmao.gif] [smilie=roflmao.gif] [smilie=roflmao.gif] [smilie=roflmao.gif] [smilie=roflmao.gif] [smilie=roflmao.gif]
Eine Gerade ist eine unütze Verbindung zweier Kurven!!!

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Bullrider
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#6 Beitrag von Bullrider » So Mär 16, 2008 14:18

Gilt das auch für polnische Staatsbürger?

In diesem Fall wäre es `ne Rieseneinnahme für die Staatskasse - glaub ich :gr:

Christian
Wenn überhaupt etwas Flügel verleiht, dann ja wohl G-fah`n......

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