Vergaser Typ

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eggart
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Re: Vergaser Typ

#16 Beitrag von eggart » Do Jun 04, 2020 11:45

So fertig Vergaser ist gereinigt und grundüberholt, Motor mit Rahmen gewechselt , jetzt noch zwei Probleme erst mal Druck auf die Hinterradbremse bekommen das haut noch nicht hin irgendwo verliert sie druck :?: dann ab zum Tüv oder Baurat mal sehen der Tüv Onkel meinte ob ich nicht den Rahmen umstempeln kann ist das ein wink gewesen :pfeif:
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eggart
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Re: Vergaser Typ

#17 Beitrag von eggart » Do Jun 04, 2020 11:47

Ja ich weiß die Felge ist nicht schön aber da Arbeite ich noch drann. :)

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Re: Vergaser Typ

#18 Beitrag von Blue Wonder » Do Jun 04, 2020 17:43

Viel Erfolg beim TÜV! Das Entlüften der hinteren Bremse ist meist nervig, wenn die mit der Beiwagenbremse gekoppelt ist - Walter benutzt ja eigentlich immer ein "Schlepp-Pedal mit eigener Pumpe für die Beiwagenzange - aber Gespanne sind nun mal sehr individuell. An der Schwinge vorn hängst du dann für bessere Bremsleistungen die Bremszangen mal um, sprich von links nach rechts, denn bezogen auf die Durchlaufrichtung der Bremsscheibe sollte der "Kleine Kolben" zuerst kommen - ist bei vielen Gespann-Umbauten so (falsch) gemacht und hat sicher etwas mit dem Anguss "U" für die Bremsleitungen zu tun, die man dann benutzen kann - diese Ausrichtung funktioniert allerdings nur bei der Solo!

Viel Erfolg beim TüV.

Für das Entlüften ist ein Unterdruckgerät sehr praktisch, das mittels Kompressor betrieben werden kann - auch Stahlbus-Ventile sind sehr praktisch, bauen aber höher, da muss man schauen, dass die Felge ordentlich dran vorbeigeht.

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Re: Vergaser Typ

#19 Beitrag von Lederclaus » Fr Jun 05, 2020 09:22

Die Eintragung für den Rahmentausch hat geklappt. Hab gerade heute die Rechnung dafür erhalten. Es geht, aber es bedarf einiger Gespräche und eine Vorab- Ansicht durch den TÜV-Menschen, der das am Ende eintragen soll.

Vorgehensweise: Mit dem TÜV -Menschen besprechen, daß der Rahmen getauscht wird. Im Beisein des TÜV-Menschen die FIN des neuen Rahmens so durch- Xen, daß sie lesbar bleibt. Daneben die Nummer des alten Rahmens einschlagen, danach begrenzt der TÜV -Mann die Nummer vorn und hinten mit seinem TPN-Schlagsiegel. Es muß ein neues Fabrikschild geschrieben und am Motorradrahmen angebracht werden. Jetzt schneidet man vom alten Rahmen den Lenkkopf mit der FIN ab und gibt sie dem TÜV-Mann, der muß das Ding nämlich sicher einlagern.
Abschließend bekommt man das Gutachten für den Rahmentausch, geht damit zum Verkehrsamt (Zulassungsstelle) und läßt sich eine neue Betriebserlaubnis erteilen. Fertig.
Kosten für die Eintragung beim TÜV zwischen 200 und 300 Euro plus die Gebühren bei der Zulassungsstelle.

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Re: Vergaser Typ

#20 Beitrag von Blue Wonder » Fr Jun 05, 2020 09:41

Das sind doch hier sehr wertvolle Infos bezüglich des Rahmentausches bei einem Gespann - da darf man nur hoffen, dass so etwas auch weiterhin möglich ist, denn die aussterbende Gattung der Gespanne wird ja vielfach vergessen, bzw. hat die keiner mehr auf dem Bildschirm. Dann möge das "Große Gelbe" , nachdem der "Zulassungs-Stein" aus dem Weg geräumt wurde, bald wieder auf den Straßen zu sehen sein!
Viel Erfolg weiterhin!

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Re: Vergaser Typ

#21 Beitrag von Bitdiddle.de » Fr Jun 05, 2020 21:08

Lederclaus hat geschrieben: Fr Jun 05, 2020 09:22 Vorgehensweise: Mit dem TÜV -Menschen besprechen, daß der Rahmen getauscht wird. Im Beisein des TÜV-Menschen die FIN des neuen Rahmens so durch- Xen, daß sie lesbar bleibt. Daneben die Nummer des alten Rahmens einschlagen, danach begrenzt der TÜV -Mann die Nummer vorn und hinten mit seinem TPN-Schlagsiegel. Es muß ein neues Fabrikschild geschrieben und am Motorradrahmen angebracht werden. Jetzt schneidet man vom alten Rahmen den Lenkkopf mit der FIN ab und gibt sie dem TÜV-Mann, der muß das Ding nämlich sicher einlagern.
Abschließend bekommt man das Gutachten für den Rahmentausch, geht damit zum Verkehrsamt (Zulassungsstelle) und läßt sich eine neue Betriebserlaubnis erteilen. Fertig.
Kosten für die Eintragung beim TÜV zwischen 200 und 300 Euro plus die Gebühren bei der Zulassungsstelle.
So ähnlich lief das bei mir auch, war nur nicht so teuer :-). Nach 25 Jahren (+-) war es dann mal einem detailverliebten TÜV-Prüfer aufgefallen, dass die FIN vom Beiwagenrahmen nicht der in den Unterlagen entspricht. Tatsächlich ist eine FIN des BW im Schein eingetragen (und auch eine in den Rahmen gestempelt). Nunja, Mobec hat eine gute Dokumentation, die richtige FIN rausgesucht und mir ein Typenschild mit der richtgen FIN zum drübernieten geschickt. Das war dem TÜV-Onkel aber zu offensichtlich :-). Mobec hat mir dann einen Schrieb gemacht, wo Grund und Ursache beschrieben war. Damit zum SVA für ein Änderungsgutachten (genauer Name des Zettels ist mir entfallen), damit der TÜV-Mann dann weiß, was er zu tun hat. Der hat das dann wie vom Lederclaus beschrieben online umgestempelt. Gutachten geschrieben, damit wieder zum SVA, Vorgang in den Papieren dokumentiert. Achso, einen Rahmenäquivalenznachweis wollte natürlich keiner sehen. Wer weiß, was ich da dranhängen habe... [smilie=1hammer.gif]

Alle haben nur mit den Augen gerollt, was die FIN des BW in den Papieren denn soll, die Dame vom SVA wusste erst garnicht, was ich von Ihr wollte...
Was würdest du tun, wenn du wüsstest, dass du nicht scheitern kannst?

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Re: Vergaser Typ

#22 Beitrag von Blue Wonder » Sa Jun 06, 2020 08:21

Hallo Eyck!

Ich glaube, es geht hier grundsätzlich um 2 verschiedene Sachverhalte: Was du angesprochen hast, ist eine FIN für den Beiwagenrahmen, die natürlich für deine Zugmaschine mit einer eigenen FIN die richtige Nummer haben muss. Der Beiwagen, richtigerweise das Beiwagenfahrgestell ist also nur ein Bauteil, das zusätzlich eingetragen wird, vergleichbar sagen wir mal mit einem anderen Lenker. Ist diese Nummer falsch, also die FIN des Beiwagens so muss sie natürlich korrigiert werden - immer ein Problem, wenn das nachträglich auffällt, weil da halt keiner vorher richtig hingeschaut hat. Bei meinem Gespann ist es ähnlich, der Beiwagen hat eine eigene FIN und diese ist - jawohl sogar richtig , Puhhh, eingetragen.
Das Gespann bleibt somit grundsätzlich eine Suzuki GSX 1100 G, GV 74 A, mit halt viel eingetragenem Zubehör.
Tja und nun hast du einen Unfallschaden, der Rahmen der Zugmaschine ist hin und jetzt brauchst du einen neuen, den du nicht mehr kriegst, nimmst also eine Gebrauchtmaschine und schon geht der Sch ... los, denn jetzt muss dir einer bestätigen, dass hier ein ordnungsgemäßes Gespann aufgebaut wurde, bei dem ja "nur der Rahmen" getauscht wurde. Wie ich das richtig verstanden habe, verliert jetzt der "neue Rahmen (des Teilespenders) seine Identität und die Nummer des "Altgespannes" wird unter Aufsicht eingeschlagen. Der alte Lenkkopf wird einbehalten, damit nicht 2 Fahrzeuge mit derselben Identität unterwegs sein können.
Für die gut war ist die Tatsache, dass das Mobec-Archiv funktioniert und überhaupt noch vorhanden ist - Hut ab!!!
Es stimmt mich andererseits immer wieder bedenklich, dass selbst das "Nummernablesen" und Vergleichen mit dem Fahrzeugschein einigen Prüfern wohl schwer fällt - besonders aufpassen muss man bei der Umschreibung auf "neue (sprich EU-konforme!) Fahrzeugpapiere, wenn z.B. beim Ummelden der "gute, alte Fahrzeugschein" eingezogen wird. Da gibt es auf einmal Verluste und Korrekturen "Software-bedingter" Art: Reifeneintragungen verschwinden, da nur noch eine Größe vorgesehen ist, die Schlüsselnummern zu 1 und zu 2 werden "umgeschlüsselt" und da läuft einiges schief und als Krönung kommt häufig noch der automatisierte Datensatz herein: Reifenfabrikatserlaubnis gemäß Betriebserlaubnis beachten herein, den es vorher nie gab und beim Gespann in der Regel schon mal gar nicht - und dann fährst du zum nächsten TÜV und der fragt danach. Allein bei den familiären Fahrzeugen hier habe ich dafür etliche Beispiele und beim Querlesen sträuben sich einem die Nackenhaare, was da alles von offizieller Seite umgetragen bzw. nie richtig gelesen wurde.
Wichtig für den Kunden vor Ort - Eintragung und da spielt sicher auch der Eintragungsort und die tatsächliche Kompetenz eine Rolle!
Beispiele für Fehler in meinem Fahrzeugschein (ja, ich habe Gott sei Dank noch einen) und ie lassen sich klar auf Tippfehler hier bzw. auf die Tatsache, dass alles in Großbuchstaben geschrieben ist ,zurückführen: Ich habe einen LÄNKDÄMPFER MONROE und fahre auf dem Beiwagenrad die Bereifung 165765R14 - Ok, das kann man falsch schreiben, ist mir auch erst Jahre später aufgefallen und der TÜV kann das auch so einordnen!
Auch ja nach der FIN vom Beiwagen hat auch erst der vielleicht 4. TÜV-Prüfer mal geschaut und wenn bei späteren Abnahmen einige gemurmelt haben: Wo ist denn die FIN vom Beiwagen, falls sie danach geschaut haben, so konnte ich mit der Position weiterhelfen. Die müsste bei Dir auch eingeschlagen im Rahmen "vor dem Beiwagenrad" außen sitzen. Ach ja, eingeschlagenen Nummern sind wichtig, Typenschilder nur "Ergänzungen", weshalb man sie ja auch teilweise (unbedruckt) als Ersatzteile oder im Zubehör bekommen kann.
Glückwunsch dem Team um Meikel und Claus, dass sie das Große Gelbe gerettet haben - so genug ist hier nun für mich, die anderen beim Treffen wollen ja Mopped fahren und keine Romane lesen :lol:
Markus mit dem Blauen Wunder und "falschen Papieren"

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Re: Vergaser Typ

#23 Beitrag von eggart » So Jun 07, 2020 02:25

Leute ihr seit Top ich werde euch schreiben wie ich es gemacht habe mir kommen da so einige Ideen meine frau rollt schon mit den Augen :lol:

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Re: Vergaser Typ

#24 Beitrag von Bitdiddle.de » So Jun 07, 2020 17:39

Blue Wonder hat geschrieben: Sa Jun 06, 2020 08:21
[...] besonders aufpassen muss man bei der Umschreibung auf "neue (sprich EU-konforme!) Fahrzeugpapiere, wenn z.B. beim Ummelden der "gute, alte Fahrzeugschein" eingezogen wird. Da gibt es auf einmal Verluste und Korrekturen "Software-bedingter" Art: Reifeneintragungen verschwinden, da nur noch eine Größe vorgesehen ist, die Schlüsselnummern zu 1 und zu 2 werden "umgeschlüsselt" und da läuft einiges schief und als Krönung kommt häufig noch der automatisierte Datensatz [...]
Yup, dass hatte ich auch. Man achtet auf sowas ja garnicht. Bei irgendeiner Umelderei ist mir einer der 4 Plätze abhanden gekommen, das zulässige Gesamtgewicht entsprach der Soloversion usw. Coolerweise hatte Frau Beck da ein Auge drauf bzw. die ist geschult, auf sowas zu achten... Immerhin hat das SVA dass aus der Historie rausziehen können und kostenfrei korrigert :-).

LG,
Eyck
Was würdest du tun, wenn du wüsstest, dass du nicht scheitern kannst?

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