#19
Beitrag
von Lederclaus » Mo Aug 14, 2017 14:55
Das mit den Fahrten zum TÜV bzw zur Zulassungsstelle ist so geregelt wie in Martins Link.
Ich persönlich fahre sowas auf dem Anhänger zum TÜV (das heißt: eigentlich kommt der TÜV zu mir in die Werkstatt an jedem Mittwoch, aber wenn ich eine größere Eintragung machen lassen muß, fahr ich dort mit dem Anhänger hin und laß dann die HU und AUK gleich mit erledigen)
Wenn das Motorrad dann zugelassen ist, mache ich die notwendigen Probe- und Einstellungsfahrten.
Grundsätzlich brauchst Du die HU und AUK, dann kannst Du erst zulassen. Auch ein Kurzzeitkennzeichen bekommt man nur noch mit gültiger HU.
Ist die Zulassungsstelle in deinem Landkreis oder einen Landkreis weiter, darfst Du dort hin fahren, wenn das Kennzeichen noch nicht verfallen oder neu zugeteilt ist und Du eine Versicherungsbestätigung zur Zulassung hast die die Fahrt zur Zulassungsstelle mit einschließt. (und zwar ausdrücklich)
Bei der HU ist wichtig, daß die Beleuchtung vollständig ist und funktioniert, das Lenkkopflager, Bremsen und Reifen in Ordnung sind und das Abgasverhalten sowie die Lärmemission der Gesetzeslage entsprechen. Alle Papiere für nicht originale Teile (Bremsleitungen, Reifenpaarung, Lenker, Verkleidung usw) müssen dabei sein.
Dann sollte das keine Schwierigkeiten machen.
Wenn Du keinen Abgastester hast, kannst Du am Abgas eh nicht viel sehen und mußt darauf hoffen, daß das bei der HU in der Toleranz ist (4,5% CO bei Leerlaufdrehzahl)
Solange die Vergaser halbwegs in Ordnung sind, sollte das aber klappen. Alles Andere kann man aber schon zweifelsfrei regeln.
Ob die Kupplung bei Vollgas noch funktioniert, kannst Du anschließend testen. Du wirfst das Motorrad ja nicht weg, wenn die Kupplung fertig ist.