Ausrückweg vom Kupplungskorb??

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Meikel
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Re: Ausrückweg vom Kupplungskorb??

#16 Beitrag von Meikel » So Aug 13, 2017 08:36

Moinsen :]
Thorsten83 hat geschrieben:will aber auch nicht ohne Anmeldung und TÜV fahren...

Bei uns führt die DEKRA auch die HU an abgemeldeten Mopeten durch.
Dann muß man halt mit einem Transporter oder Anhänger da hin.
Da würde ich mal nachfragen ob, deine Prüfstelle das macht.
MEIKEL

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Thorsten83
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Re: Ausrückweg vom Kupplungskorb??

#17 Beitrag von Thorsten83 » So Aug 13, 2017 11:56

Moin,

ich bin einfach davon ausgegangen, dass ich erst HU machen muss bevor ich anmelden kann. Mir geht's ja drum möglichst vorher alles, was die Plakette verhindern könnte zu beseitigen.
Schöne Grüße aus Dithmarschen

Thorsten

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MartinVe71
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Re: Ausrückweg vom Kupplungskorb??

#18 Beitrag von MartinVe71 » So Aug 13, 2017 13:17

Ein Fz ohne TüV kannst du nicht anmelden. Aktuell weiß ich es nicht genau, früher war es sogar so, dass du mindestens 3 Monate TüV brauchtest.

Du darfst aber die Fahrt zur Zulassungsstelle und zum TüV mit dem vorrübergehend stillgelegten Fz tätigen. Du brauchst nur das Nummernschild und Versicherungsschutz. Der direkte, Kürzeste Weg ist selbstredend.

Quelle:

www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Gruß
Martin

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Re: Ausrückweg vom Kupplungskorb??

#19 Beitrag von Lederclaus » Mo Aug 14, 2017 14:55

Das mit den Fahrten zum TÜV bzw zur Zulassungsstelle ist so geregelt wie in Martins Link.
Ich persönlich fahre sowas auf dem Anhänger zum TÜV (das heißt: eigentlich kommt der TÜV zu mir in die Werkstatt an jedem Mittwoch, aber wenn ich eine größere Eintragung machen lassen muß, fahr ich dort mit dem Anhänger hin und laß dann die HU und AUK gleich mit erledigen)
Wenn das Motorrad dann zugelassen ist, mache ich die notwendigen Probe- und Einstellungsfahrten.

Grundsätzlich brauchst Du die HU und AUK, dann kannst Du erst zulassen. Auch ein Kurzzeitkennzeichen bekommt man nur noch mit gültiger HU.
Ist die Zulassungsstelle in deinem Landkreis oder einen Landkreis weiter, darfst Du dort hin fahren, wenn das Kennzeichen noch nicht verfallen oder neu zugeteilt ist und Du eine Versicherungsbestätigung zur Zulassung hast die die Fahrt zur Zulassungsstelle mit einschließt. (und zwar ausdrücklich)

Bei der HU ist wichtig, daß die Beleuchtung vollständig ist und funktioniert, das Lenkkopflager, Bremsen und Reifen in Ordnung sind und das Abgasverhalten sowie die Lärmemission der Gesetzeslage entsprechen. Alle Papiere für nicht originale Teile (Bremsleitungen, Reifenpaarung, Lenker, Verkleidung usw) müssen dabei sein.
Dann sollte das keine Schwierigkeiten machen.

Wenn Du keinen Abgastester hast, kannst Du am Abgas eh nicht viel sehen und mußt darauf hoffen, daß das bei der HU in der Toleranz ist (4,5% CO bei Leerlaufdrehzahl)
Solange die Vergaser halbwegs in Ordnung sind, sollte das aber klappen. Alles Andere kann man aber schon zweifelsfrei regeln.

Ob die Kupplung bei Vollgas noch funktioniert, kannst Du anschließend testen. Du wirfst das Motorrad ja nicht weg, wenn die Kupplung fertig ist.

Thorsten83
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Re: Ausrückweg vom Kupplungskorb??

#20 Beitrag von Thorsten83 » Mo Aug 14, 2017 17:31

Danke für die ausführlichen Antworten!
Also Reifen sind neu, Stahlflexleitungen sind schon eingetragen gewesen, Vergaser sind zum Ultraschallreinigen und Überarbeiten weggeschickt, wie gut die Werte dann abgestimmt sind, weiß ich nicht. Eventuell lass ich den TÜV sonst hier in 'ner Werkstatt machen, dann können die das vorher einstellen. Und danach geht's dann zur Versicherung und Zulassung. Muss mal gucken, ob mein altes Kennzeichen noch frei ist...
Schöne Grüße aus Dithmarschen

Thorsten

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Re: Ausrückweg vom Kupplungskorb??

#21 Beitrag von Volker » Di Aug 15, 2017 07:57

Die Vergaser mußt Du nach dem Einbau synchronisieren, das geht nicht trocken in der Werkstatt ;-)

Gruß

Volker
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Re: Ausrückweg vom Kupplungskorb??

#22 Beitrag von YogiGSX » Mi Aug 16, 2017 08:02

Volker hat geschrieben:Die Vergaser mußt Du nach dem Einbau synchronisieren, das geht nicht trocken in der Werkstatt ;-)
Moinsen :)
Das ist nicht ganz richtig.
Einen gute Synch-Grundeinstellung bekommt man mit der Kugelfallmethode hin:
Man benötigt 4 gleichgroße Kugeln (z. B. aus einem Kugellager).
Die Vergaserbank so hinlegen (Motorseite nach oben), dass man die Kugeln in die Durchlässe, vor die Drosselklappen legen kann.
Dann langsam die Drosselklappen öffnen (am Gaszug, oder wenigstens an der Kurvenscheibe).
Die Kugeln müssen alle gleichzeitig fallen.
Nach Einbau läuft der Motor dann schon mal einigermaßen rund und man kann die Feinjustierung später mit dem Synchrometer vornehmen.
Allzeit gute Fahrt!
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Re: Ausrückweg vom Kupplungskorb??

#23 Beitrag von Thorsten83 » Mi Aug 16, 2017 08:27

Moin,

Ich werde das vorher machen lassen, entweder hier in ner Werkstatt oder ich bringe Sie vorher zu Meikel.
Schöne Grüße aus Dithmarschen

Thorsten

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