Ja, Papier ist geduldig. Liest man dann die ebenfalls fotomäßig veröffentlichten Daten der Zulassungsbescheinigung, so fällt einem das Fehlen der dort eingetragenen Remus 4-1 Anlage nach links auf. Dem Sachverstand der Abnahmeorganisation scheint das auch entgangen zu sein, könnte aber auch daran liegen, das besagtes Fahrzeug gar nicht dort war, denn auf dem Prüfbogen steht ja eine Suzuki GV 74mit 485 Kg zul. Ggw. während die Zulassungsbescheinigung artgerechte 750 Kg ausweist

, es geht doch nichts über korrekte Papiere. Klugscheißermodus aus, ...
Hatte ich übrigens auch schon bei meinen Gespannen, denn die allwissende Software der über die FIN bei den Prüforganisationen hinterlegten Daten führt zum automatischen Verlust von Lesekompetenz und vielfach gesunder Skepsis.