Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

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VOODOO
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#46 Beitrag von VOODOO » So Aug 02, 2020 19:36

Dann muss das B da aber auch raus - oder?
Bernd
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Meikel
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#47 Beitrag von Meikel » So Aug 02, 2020 20:01

Meikel hat geschrieben:
110/80 - 18 M/C 58V TL
160/70 B 17 M/C 73V TL
110/80 ZR - 18 M/C 58W TL
160/80 ZR - 18 M/C 73W TL

Dann sind es auch Radialreifen :pfeif:

Wobei die ersten Reifendimensonen für den Lasertec sind, da habe ich die auch her. :pfeif:
Bei den Radialreifen sind für die Guste nur Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex "W" zugelassen.
Den Roadsmart 3 gibt es allerdings für das Vorderrad nur in "V" und nicht als ZR, sondern nur als "R" [smilie=action-smiley-015.gif]

Damit ist der der Roadsmart 3 nicht für die Guste geeignet,
zumindest nicht der Vorderreifen.


110/80 V 18 (58V) M/C TL Lasertec Front
160/70 B 17 73V M/C TL Lasertec

Damit wäre das der einzige relativ aktuelle Reifen, der nach der neue Regelung nicht eingetragen werden muss !
Wobei der Reifen keine guten Eigenschaften, in Bezug auf die Guste, hat [smilie=action-smiley-015.gif]
MEIKEL

FAHR´N ????

Doping für die G ?
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Lederclaus
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#48 Beitrag von Lederclaus » Mi Mär 03, 2021 18:41

Und es geht immer noch munter weiter mit diesem vom TÜV angeschobenen Wahnsinn.

Ich hab gerade eine CMX500A Rebel hier stehen (son Honda Bonsai-Cruiser mit dicken Reifen und niedrigem Sitz). Darauf sind Dunlop- Gruselreifen mit Holzprofil montiert in den Größen 130/90-16 vorn und 150/80-16 hinten (so steht das auch in den papieren). Natürlich im Geschwindigkeitsindex H, weil das Moped 155 km/h schnell ist :gr:
So, der Hinterreifen ist fast runter und es sollen bessere Schuhe drauf. Ich kukke. Es gibt Bridgestone Exedra-Max, Michelin Commander III Cruiser und Metzeler Cruisetec. Alle diese Reifen sind entweder hinten bias belted und vorn diagonal oder beide Reifen bias belted. Da heute TÜV-Tag bei mir war, hab ich den Prüfingenieur (der auch aaS ist), danach gefragt. Er hat seine Unterlagen durchsucht, alle meine Herstellerzettel durchgelesen, die Honda-Typgenehmigung aufgerufen und am Ende seinen Bereichsleiter kontaktiert, der der technische Berater des TÜV Nord ist. Ergebnis: Keiner weiß, was los ist und ob die Diagonalgürtelreifen anstatt der Diagonalreifen montiert werden können. Also überhaupt. Weilö eine Eintragung nach §19.2 STVZO wäre nur unter Umständen möglich (also nicht garantiert). DENN: Keiner der drei Hersteller hat die Hochgeschwindigkeitstauglichkeit dieser Reifen im Fahrversuch geprüft. Alle schreiben, daß aber von Ihrer Seite aus keine Bedenken bestehen.

Also sagt mir der Oberfürst der TÜV-Götter heute, es könne durchaus möglich sein, daß der jeweilige aaS bei der Prüfstelle das in den Unterlagen des Reifenherstellers findet und beschließt, kostenpflichtig eine Hochgeschwindigkeitsprobefahrt zu unternehmen, um die Eignung des Reifens zu erforschen.
Zwei Stunden Beratung mit dem anwesenden Prüfingenieur und dem abwesenden Vorgesetzten, unter Konferenz mit einem Angehörigen des Dachverbandes der Prüforganisationen und: TADAAA! Kein Ergebnis. Man kann mir nichts wirklich handfestes sagen. [smilie=1hammer.gif]

Ich also bei Metzeler angerufen. Man möge mir bitte helfen, da ich jetzt einen Satz ihrer Reifen kaufen wollen würde, um sie rechtssicher einer Kundin anihr Motorrad zu bauen. Antwort: Ist doch klar, eigentlich. Der §36 STVZO sagt ganz deutlich aus, daß bias-belted und diagnonal gleichzusetzen wäre. Aha. Und ob ich das bitte schriftlich haben könnte? Gern, selbstverständlich. Und das kam auch recht schnell innerhalb einer STunde oder so.

Aber nicht der genaue Gesetzestext sondern eine Auslegungsschrift von 2000 vom Kirschbaum Verlag Bonn. Unter § 36 Steht dort in Absatz 45 der Auslegungsschrift:

" Bias-Belted-Reifen. Es bestanden Zweifel, ob Bias Belted Reifen im Sinne von $36 Abs 2a Diagonalreifen oder Gürtelreifen zuzuordnen sind. In Empfehungen von Fahrzeug- und Reifenherstellern wird die gleichzeitige Verwendung von Bias-Belted-Reifen und Diagonalreifen am Krad zugestanden. VFM und WDK haben keine Bedenken gegen eine solche Verwendung (1983) "

Jetzt was??? [smilie=1hammer.gif] [smilie=action-smiley-015.gif]
Ich soll meine Kundin mit einer nicht offiziellen Auslegung eines Paragraphen von 2000, der sich auf "Empfehlungen von Fahrzeug- und Reifenhersteller" aus 1983 bezieht, losschicken? Eventuell ohne Betriebserlaubnis?
Ich hab echt keinen Bock mehr auf diesen Mist.
So kann ich eigentlich nur einen Dunlop- Holzreifen wie original verkaufen oder die Kundin für knapp 100 Euro zum Eintragen schicken, nachdem ich ihr fast 400 Euro für zwei Reifen mit Montage abgenommen habe. Gerade die Metzeler sind saumäßig teuer.

Ich fasse es einfach nicht.

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#49 Beitrag von Volker » Mi Mär 03, 2021 19:02

Alle verrückt [smilie=1hammer.gif]
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#50 Beitrag von VX_Frank » Mi Mär 03, 2021 22:14

Im VX Forum ist noch eine andere Möglichkeit aufgetaucht wie man die Reifenbindung los wird.
https://www.vx800.de/forum/viewtopic.ph ... sc&start=0
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#51 Beitrag von charly_arthur » Do Mär 04, 2021 09:04

Hallo,
die Möglichkeit, von der ich Gebrauch gemacht hatte bei der G, ist folgende:

ich habe eine zusätzliche Reifenfreigabe für Radialreifen ohne reifenfabrikatsbindung eintragen lassen, nur mit der Einschränkung: nur ein Hersteller und Reifentyp.

So hat meine G für Diagonalreifen nach wie vor eine Reifenbindung, jedoch für Radialreifen keine mehr.
Liebe Grüße Charly
der ohne G

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#52 Beitrag von jörg simon » Do Mär 04, 2021 09:31

Moin,

ich bin mit dem Thema ein wenig überfordert.
Wenn ich in meinem Fahrzeugschein sehe, stehen dort nur die Reifengröße drin, im Brief auch.
Dann bin ich doch sicher :?: :?: :?: :?: :roll: :roll:

Gruß Jörg
Der, der nun jeden Reifen auf der G mit der Seriengröße fahren darf :-D

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#53 Beitrag von charly_arthur » Do Mär 04, 2021 11:57

Hallo,
genau das ist das Thema. Bei den eingetragenen Reifengrößen handelt es sich um Diagonalreifen.
Radialreifen haben eine andere Bezeichnung und können daher zusätzlich eingetragen werden.
Sie unterscheiden sich um das R, z.b. 160 ZR... und für diese Reifengrößen kann man erreichen, dass hierbei keine Typ Bindung oder herstellerbindung besteht.

Am besten einen vorhandenen Fahrzeugschein kopieren und beim Termin für die Eintragung, z.b. beim speziellen TÜV oder Baurat, vorzeigen.

Viele Grüße charly
der ohne G

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#54 Beitrag von jörg simon » Do Mär 04, 2021 17:40

Moin,

genau das habe ich schon einmal probiert, Vor Jahren, als das Vogelsbertreffen war, hab ich mir zwei oder drei KFZ Scheine besorgt und wollte das auch eingetragen bzw. ausgetragen haben.
Mit dem Erfolg, dass ich heute nachfrage.

Gruß Jörg
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#55 Beitrag von Meikel » Do Mär 04, 2021 18:57

Bis zum letzten Jahr hatten die Reifenfreigaben Bestand und auch die Reifenbindung durch Suzuki.
Jetzt hat der TÜV entschieden das nur die Reifen zulässig sind, die in der Zulassung eingetragen sind.
Alle anderen Reifen muss explizit eingetragen werden, wobei immer noch die Reifenbindung Gültigkeit hat.
In der Zulassung steht unten ja das die Reifenbindung des Fahrzeugherstellers zu beachten ist.
Also ist nur die Reifendimension nicht ausreichend.
Das ist für mich ein Wiederspruch vom feinsten und zielt nur auf eine zusätzliche Möglichkeit zum Abkassieren ab.
Die Reifendimensionen, die eingetragen sind, sind Diagonal- , oder Bias Belt Reifen.
Die gibt es nicht mehr. Ausnahme ist der Lasertec. Und der taugt nicht für die Guste.
Wobei der auch nur per Freigabe zulässig ist/war.
Nur die Änderung der Reifendimensionen wird nicht eingetragen werden, dass käme ja der Aufhebung der Reifenbindung gleich.
Alle aktuellen Reifen sind Radialreifen und müssen jetzt eingetragen werden, wenn sie neuer als 2021 sind. (Nach DOT Nummer)
So will es ja der TÜV. Wie Claus nun bewiesen hat, ist das ja nicht so einfach möglich.

Auch wenn ich mich wiederhole: Ich bin froh dass bei meiner Guste die Reifenbindung ausgetragen ist und Radialreifendimensionen eingetragen sind.
MEIKEL

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#56 Beitrag von Lederclaus » Sa Mär 06, 2021 13:44

Meikel hat geschrieben: Do Mär 04, 2021 18:57 ...

Alle aktuellen Reifen sind Radialreifen und müssen jetzt eingetragen werden, wenn sie neuer als 2021 sind. (Nach DOT Nummer)
...
Wenn sie neuer als 2020 sind! Das heißt, das Datum auf dem Reifen muß "5219" oder älter sein. In dem Fall gelten die alten Freigaben, und zwar bis 2024 Jahresende. Danach müssen alle diese Reifen eingetragen sein. Also auch alte Reifen, die noch verbaut sind.

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#57 Beitrag von Volker » Sa Mär 06, 2021 14:50

Wäh? :shocked:

Gut das ich immer nur Reifen wehsele und fahre, schauen wir mal, wann mir das Thema begegnet. Bis jetzt komme ich mit dem Ignorieren der Problematik sehr gut zurecht [smilie=action-smiley-015.gif]

Gruß

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#58 Beitrag von Frank Josef » Sa Mär 06, 2021 14:55

Boah, eh!
Heißt das wenn ich in zwei Jahren neue Reifen kaufen möchte muss ich die auf jeden Fall eintragen lassen auch wenn die Reifen Größe (120/160) mit den Papieren übereinstimmt?
Wer denkt sich denn sowas aus!
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#59 Beitrag von Lederclaus » So Mär 07, 2021 01:22

Vielleicht versteht ihr langsam, warum ich gerade ziemlich genervt bin. Ich verdiene mit Reifenwechsel einen Teil meiner Brötchen.

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#60 Beitrag von Volker » So Mär 07, 2021 06:20

Kann mal jemand eine Lobby aufbauen, welche die Mopedfahrer vertritt und mit den TÜVis mithalten kann. Die denken sich immer neuen Schabernack aus und in meinen Augen nicht aus Verkehrssicherheitsgründen, sondern aus rein monetärer Veranlagung. :oops:

Nagelneue Reifen mit passender Größe muss ich eintragen lassen, wenn ich mir einen Radsatz mit 2019er Reifen wegstelle, kann ich den jahrzehntelang für die HU benutzen, da die meisten Kittel sich nicht um das Alter der Reifen scheren. Somit schauen sie in Zukunft auf die DOT, damit sie eine Eintragung machen können, toll. Klingt komisch, ist es auch. [smilie=action-smiley-015.gif]

Die Kosten für eine HU beim Moped stehen doch schon seit einiger Zeit nicht mehr im Verhältnis zum Aufwand. Stundensätze wie Medizinmänner. [smilie=1hammer.gif]

Ich wiederhole mich, alle verrückt.

Gruß

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