Ich habe folgende Unterlagen von Bridgestone erhalten.
Jetzt Blick ich immer noch nicht durch ob ich es jetzt eintragen muss oder einfach die Papiere mitführen.
Ich habe Antwort von Bridgestone für den bt32
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Re: Ich habe Antwort von Bridgestone für den bt32
Was hast du von Bridgestone bekommen?
Auf der Seite von Bridgestone ist der BT T32 als zulässig aufgführt.
Das verlinke Gutachten ist leider alt und enthält den T32 nicht
http://bridgestone-freigaben.motorrad-d ... =search_mc
Auf der Seite von Bridgestone ist der BT T32 als zulässig aufgführt.
Das verlinke Gutachten ist leider alt und enthält den T32 nicht
http://bridgestone-freigaben.motorrad-d ... =search_mc
- Meikel
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Re: Ich habe Antwort von Bridgestone für den bt32
Der Jan hat die aktuellen Dokumente für die Reifenfreigabe und die neue Reifenempfehlung bekommen.
So wie bei sie Bridgestone online sind.
In der Reifenfreigabe sind nun auch die Reifen aufgeführt,
die in der Fahrzeug ABE hinterlegt sind.
Es wird sogar auch unterteilt, in die Reifen,
die Bridgestone für Guste zugelassen hatte.
Da ist natürlich nicht der T32 aufgeführt.
Den gibt es ja erst seit 2020.
Der ist aber in der Reifenempfehlung aufgeführt.
Das werden dann die Dokumente sein, die für eine Eintragung relevant sein werden.
Damit lässt sich dann ja der T32 vom TÜV abnehmen,
wenn der PI auch willig ist.
Und dann muß das ja noch die Zulassungsstelle in einer neuen Zulassungsbescheinigung eintragen.
Dafür sind BT023, T30, T31 und T32, gemischt montiert, zulässig.
Bei mir sind eigentlich immer beide Reifen hin und ich wechsele nicht nur einen Reifen,
weil der andere noch 1mm zur Verfügung hat.
Aber im Notfall kann das vielleicht hilfreich sein.
So wie bei sie Bridgestone online sind.
In der Reifenfreigabe sind nun auch die Reifen aufgeführt,
die in der Fahrzeug ABE hinterlegt sind.
Es wird sogar auch unterteilt, in die Reifen,
die Bridgestone für Guste zugelassen hatte.
Da ist natürlich nicht der T32 aufgeführt.
Den gibt es ja erst seit 2020.
Der ist aber in der Reifenempfehlung aufgeführt.
Das werden dann die Dokumente sein, die für eine Eintragung relevant sein werden.
Damit lässt sich dann ja der T32 vom TÜV abnehmen,
wenn der PI auch willig ist.
Und dann muß das ja noch die Zulassungsstelle in einer neuen Zulassungsbescheinigung eintragen.
Dafür sind BT023, T30, T31 und T32, gemischt montiert, zulässig.
Bei mir sind eigentlich immer beide Reifen hin und ich wechsele nicht nur einen Reifen,
weil der andere noch 1mm zur Verfügung hat.
Aber im Notfall kann das vielleicht hilfreich sein.
MEIKEL
FAHR´N ????
Doping für die G ?
--> K&N, BSR 36, GSXR 4 in 2 ! ! !
Meine Dopingliste: Berta, Gina, Molly, Gertrud, Harry, Blacky, Bolle....
-> DIRTY <-> DORNRÖSCHEN <-> HARRY <-> ROLLO´S G <-> G-SIX <-
FAHR´N ????
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Re: Ich habe Antwort von Bridgestone für den bt32
In meinem 1. link gab es nur die alte Bescheiniging.
Hier die neue
https://www.bridgestone.de/motorrad-rei ... y-vehicle/
In der Bescheinigung von Bridgestone stehen folgende Fußnoten:
FN 4 - Rücksprache mit BRIDGESTONE Mot-Technik Tel. +49 (0) 6172/408-255 eMail mc-technik@bridgestone.eu
Außer der Bescheinigung gab es keine weiteren Infos?
FN 9 - Wenn Größe/n nicht in den Papieren aufgeführt ist/sind , ist eine Anbauabnahme notwendig.
Anbauabnahme nach §19(3) StVZO , was keine zwingende Änderung der Papiere bedeutet.
Oder garnichts machen
viewtopic.php?f=16&t=11613&start=60
Hier die neue
https://www.bridgestone.de/motorrad-rei ... y-vehicle/
In der Bescheinigung von Bridgestone stehen folgende Fußnoten:
FN 4 - Rücksprache mit BRIDGESTONE Mot-Technik Tel. +49 (0) 6172/408-255 eMail mc-technik@bridgestone.eu
Außer der Bescheinigung gab es keine weiteren Infos?
FN 9 - Wenn Größe/n nicht in den Papieren aufgeführt ist/sind , ist eine Anbauabnahme notwendig.
Anbauabnahme nach §19(3) StVZO , was keine zwingende Änderung der Papiere bedeutet.
Oder garnichts machen
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Frank