Zusatzscheinwerfer

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Volker
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Zusatzscheinwerfer

#1 Beitrag von Volker » Mi Okt 05, 2022 11:12

Moin,
ich wollte meiner GS500-Gespann im Winter ein Paar Zusatzscheinwerfer spendieren. Schalte ich die als Fernlicht, darf der Fernlicht-Hauptscheinwerfer dann mit an sein? Wie war das noch? [smilie=action-smiley-015.gif]
Dachte an Osram oder Hella in 10cm LED, die dürften die Straße hell machen ;-)

Vielleicht kann mich jemand erleuchten ;-)

Gruß

Volker
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Re: Zusatzscheinwerfer

#2 Beitrag von Volker » Mi Okt 05, 2022 12:21

Also zwei Zusatzscheinwerfer als Fernlich sind nicht ok, als Nebelscheinwerfer schon, wenn nicht mehr als 250mm von der Fahrzeugmitte weg. Gedanke Einspurigkeit soll vermittelt werden.
Darf ich beim Gespann am Beiwagen einen Nebelscheinwerfer fahren oder deklariere ich den als Arbeitsscheinwerfer/Suchscheinwerfer? Könnte ich da auch einen Abblend- oder Fernscheinwerfer hin bauen? Fragen über Fragen...leidiges Thema [smilie=action-smiley-015.gif]
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Re: Zusatzscheinwerfer

#3 Beitrag von Volker » Mi Okt 05, 2022 12:49

Motorrad, ein Nebelscheinwerfer laut StVZO.

Ich mag ja deutsche Gesetze, liest sich wirklich gut [smilie=1hammer.gif]

Ein Doppel-Fernlicht ist immer erlaubt, ein Nebel- und ein Fernscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer ebenfalls. Also zwei Scheinwerfer zusätzlich, einmal Nebel, einmal Fernlicht, soweit so gut.
Nebel zum Abblendlicht schalten, Fernlicht mit Fernlicht schalten.
Somit könnte ich den Nebelscheinwerfer am BW fahren und hätte eine deutliche Zweispurigkeit. Darf der Nebelscheinwerfer an bleiben, wenn ich das Fernlicht einschalte? Dann wäre die Sache rund, stört ja nicht ;-)

Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen. Er darf nur zugleich mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.
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Re: Zusatzscheinwerfer

#4 Beitrag von charly_arthur » Mi Okt 05, 2022 15:14

Mit 35W und LED sollte der Suchscheinwerfer ausreichend hell sein ;)
der ohne G

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Re: Zusatzscheinwerfer

#5 Beitrag von MartinVe71 » Do Okt 06, 2022 00:16

Volker hat geschrieben: Mi Okt 05, 2022 12:49 Darf der Nebelscheinwerfer an bleiben, wenn ich das Fernlicht einschalte? Dann wäre die Sache rund, stört ja nicht ;-)
Ich hatte noch keinen Pkw oder auch Lkw gefahren, bei dem die Nebelscheinwerfer ausgegangen wären beim Einschalten des Fernlichtes.
Aber wer weiß schon, was sich unser Gesetzgeber beim Moped so alles ausgedacht hat... :pfeif:
Gruß
Martin

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Re: Zusatzscheinwerfer

#6 Beitrag von Volker » Do Okt 06, 2022 05:15

Die Schaltzustände sind generell, soweit ich das gelesen habe, unabhängig vom Fahrzeug.
Bleibt die Frage, ob ich den NSW ausschalten können muss, da er ja eigentlich nur bei entsprechenden Sichtverhältnissen eingeschaltet werden soll. Aber für den Knopf wird sich wohl ein Platz finden ;-)

Gruß

Volker
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Re: Zusatzscheinwerfer

#7 Beitrag von MartinVe71 » Do Okt 06, 2022 09:35

Das weiß ich nicht. Es gibt Fz, da lässt sich die Nebelschlussleuchte nur einschalten, wenn vorher der Nebelscheinwerfer an ist....also Stufe 1 NSW, Stufe 2 NSL. Und beides ist in der StVO ja getrennt voneinander geregelt, also NSW ist nicht Pflicht für die NSL.
Gruß
Martin

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Re: Zusatzscheinwerfer

#8 Beitrag von Meikel » Do Okt 06, 2022 13:09

By the Way :pfeif:

Die Nutzung der Nebelscheinwerfer und/oder der Nebelschlussleuchte sind nur bei Sichtweiten unter 50 m und nur außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt :wink:
Die Regelungen für ein Tagfahrlicht oder das die Blinker als Standlicht genutzt werden können, ist noch "eindeutiger" geregelt [smilie=1hammer.gif]
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Re: Zusatzscheinwerfer

#9 Beitrag von Volker » Do Okt 06, 2022 13:52

Für NSW gibt es die 50m Regelung nicht ;-)

"Nebelscheinwerfer dürfen Sie immer dann einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Nebelscheinwerfer können zusätzlich zum Abblendlicht oder stattdessen verwendet werden....schreibt der ADAC

Warum soll ich die nicht in einem nebeligen Ort einschalten? Bei Sichtweiten unter 50m sollte das doch Sinn machen, was hat damit innerhalb/ausserhalb der Ortschaft zu tun? Den Nebel interessiert ja auch kein Ortsschild ;-)

Ich denke mal, das ich das so mache, wie oben beschrieben. 1 x Fernlicht dazu und einmal Nebel am BW, dann bin ich gut beleuchtet :gr: :gr: Alternativ LED-Scheinwerfer statt des ollen Dinges, aber die Dinger sehen alle schlimm aus oder sind teuer, viele auch beides :shocked:

Danke und gRuß

Volker
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Re: Zusatzscheinwerfer

#10 Beitrag von VOODOO » Fr Okt 07, 2022 07:36

Nur vergiss nicht Volker, nur weil Du umnebelt bist, darfst noch lange nicht die Nebler einknippsen.

:wink: :-D :-D
Bernd
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Re: Zusatzscheinwerfer

#11 Beitrag von Mia » Fr Okt 07, 2022 09:19

Da muss ich ausnahmsweise unserem Meister widersprechen.
Die unter 50 m Grenze gilt nur für die Nebelschlussleuchte, nicht für die Nebelscheinwerfer.
§17 STVO https://www.stvo.de/strassenverkehrsord ... eleuchtung
In dem Paragraphen steht sogar das "Kraftrad ohne Beiwagen" erwähnt.

Bei falscher Benutzung - siehe Bußgeldkatalog
https://www.bussgeldkatalog.org/nebelscheinwerfer/

Nebelscheinwerfer also bei schlechter Sicht - also wenn ich schlecht sehe darf ich den immer einschalten [smilie=sign2_ironie.gif]

Mia

Re: Zusatzscheinwerfer

#12 Beitrag von Mia » Fr Okt 07, 2022 09:28

Und wo ist der Schalter für die Nebelschlussleuchte an meiner Suzi. Den Artikel hätte ich mal besser nicht weiter gelesen... ich habe ein Zweispurfahrzeug und weder Nebelleuchten noch Nebelschlussleuchte. Zumindest bisher nicht gefunden.
Sehr widersprüchlich geschrieben das ganze im Bußgeldkatalog.

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Re: Zusatzscheinwerfer

#13 Beitrag von Volker » Fr Okt 07, 2022 13:41

Du darfst NSL und NSW, musst du aber nicht😏
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Re: Zusatzscheinwerfer

#14 Beitrag von VOODOO » Fr Okt 07, 2022 13:53

Nun sind's schon zwei, die brunzlig mit Nebellicht Moped fahren wollen !

:lol: :lol: :lol:
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Re: Zusatzscheinwerfer

#15 Beitrag von MartinVe71 » Fr Okt 07, 2022 23:04

Noch 'n bisschen klugscheißen :muhaha: :

Landläufig wird ja gesagt, dass man mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte nur noch 50km/h fahren darf. Das stimmt so nicht.

In der StVo ist geregelt, dass bei einer wetterbedingten Sichtweite unter 50m nur noch mit 50km/h zu fahren ist UND bei dieser Sichtweite die Nebelschlussleuchte einzuschalten ist (zwingend). Beides ergibt sich aber aus verschiedenen Paragraphen.

Dass heißt aber nicht, dass ich bei eingeschalteter NSL nur noch 50km/h fahren darf. Schalte ich die bei klarer Sicht ein, verstoße ich nur gegen die Nutzungsvorschriften der NSL, nicht gegen die Höchstgeschwindigkeit.
Gruß
Martin

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