Motorrad, ein Nebelscheinwerfer laut StVZO.
Ich mag ja deutsche Gesetze, liest sich wirklich gut
Ein Doppel-Fernlicht ist immer erlaubt, ein Nebel-
und ein Fernscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer ebenfalls. Also zwei Scheinwerfer zusätzlich, einmal Nebel, einmal Fernlicht, soweit so gut.
Nebel zum Abblendlicht schalten, Fernlicht mit Fernlicht schalten.
Somit könnte ich den Nebelscheinwerfer am BW fahren und hätte eine deutliche Zweispurigkeit. Darf der Nebelscheinwerfer an bleiben, wenn ich das Fernlicht einschalte? Dann wäre die Sache rund, stört ja nicht
Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen. Er darf nur zugleich mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.
Lausche der Weisheit, die dein Blut Dir rauscht.