Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

technik:tipp886 [2009/03/19 21:59] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1technik:tipp886 [2019/08/07 22:45] (aktuell) – gelöscht Meikel
Zeile 1: Zeile 1:
-886 1 \\ Mir hat jetzt ein Händler (triumph) erzählt, das man keine Reifenfreigaben mehr bräuchte!!!Das würde nun, im Rahmen der EU Gesetzgebung, gehalten wie beim Auto, sprich die Grösse die im Fahrzeugschein bzw -brief steht darf gefahren werden und esgibt keine Herstellerbindung mehr.So meine Schraubermeister, stimmt das???der Martin \\ 
-886 2 \\ Ich bin nun kein Meister der Schraube, aber ich denke bei Neuen Motorräder ist da was dran, bei "alten" wohl eher nicht. Ich habe beim TÜV jedesmal das Problem, daß ich auf falsche Reifen angesprochen werde.Nur weil das "V240" wie in den Papieren eingetragen auf der Flanke fehlt. Bis jetzt hat der Spruch "ist das Gleiche, wird nur nicht mehr auf dem Reifen eingebrannt" immer gereicht. \\ 
-886 3 \\ Moin Mädels,da stimmt ich Voodoo zu.Mit unserer etwas betagten Dicken sind wir noch an alte Regeln gebunden, sprich, nur das auf die Felge was freigegeben ist.Verhält sich ja auch so mit dem Spritzschutz (am Hinterrad). Ich weiß, da kräht (fast) kein Hahn mehr nach. Aber laut Gesetz müssen wir ihn dran haben, weil zu früh geboren.GTreuGruss - Rolf \\ 
-886 4 \\ Also mit den Freigaben läuft das so:Die Reifen, die von Haus aus eingetragen sind, gibt es oft nicht mehr.Dann passiert folgendes: 1.  man kauft sich reifen, die vom Reifenhersteller für das Moped vorgesehen sind und hat da eine Freigabe, die kann dann als §19.3 STVZO eingetragen werden (problemlos)2. man kauft sich Reifen, die von Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindexfür das Motorrad geeignet sind. Der Reifenhersteller nennt solche Reifen für das Modell, es gibt aber keine Freigabe. (zb bei meiner Katana die BT 45 Battlax in 110 vorne und 130 hinten)Solche Reifen muß man über § 19,2 STVZO eintragen lassen. Kostet mindestens 55,-- Euro plus den Eintrag in die Fahrzeugpapiere.In jedem Fall wird der Prüfer alle anderen Reifenbindungen austragen. so zum Beispiel die alten Geschwindigkeitsindexe wie "V245". Danach steht nur noch die Reifendimension drin und der Zusatz" Reifen v+h nur von einem Hersteller"Damit hat man dann bei der Reifenwahl freie Hand, solange die Indexe Gültigkeit haben \\ 
  

QR-Code
QR-Code technik:tipp886 (erstellt für aktuelle Seite)